Kundenansturm oder gähnende Leere im Schauraum? Glaubt man dem Bundesgremium des Fahrzeughandels, ist dank Verschrottungsprämie eher Ersteres der Fall: "Die Ökoprämie wird sehr gut angenommen, und das mit gutem Grund", erklärte Gremialobmann Dr. Gustav Oberwallner, als am 22. Mai mit 15.000 Anträgen die Hälfte des Fördervolumens erreicht wurde. Andere sehen die Lage differenzierter: "Der April war sensationell", berichtet Josef Hausot, Leiter der Denzel-Kundenzentren. Nicht nur die Rücknahme von über 13 Jahren alten Fahrzeugen habe die Verkaufszahlen nach oben getrieben, generell sei dank der Verschrottungsprämie das Interesse am Automobil gestiegen. "So schnell dieser Effekt eingesetzt hat, so schnell war er aber auch wieder vorbei", meint Hausot. "Mittlerweile ist die Verschrottungsprämie beim Kunden praktisch kein Thema mehr."

Vormerksystem statt Aufstockung

War dieÖkoprämie nur ein kurzfristiges Strohfeuer? Tatsächlich zeigen die Zahlen des Finanzministeriums, dass die Prämienanträge in den vergangenen Wochen spürbar abgenommen haben. Vom Andrang der Anfangstage, als beispielsweise der Wiener Gremialobmann Burkhard Ernst mit einem Verbrauchen der Prämie bis Pfingsten gerechnet hat, ist keine Rede mehr. Dementsprechend sind auch die Forderungen nach einer Aufstockung des auf 22,5 Millionen Euro budgetierten Staatsbeitrags weitgehend verstummt. Sehr wohl wünschen sich viele dagegen ein Vormerksystem. "Ein Vormerksystem wäre sicher hilfreich, weiles die Lieferzeitproblematik entspannen würde", sagt beispielsweise Michael Mayr, Chef der Tiroler Autohausgruppe Autopark. Tatsächlich droht Gefahr: Gibt es den Prämienzuschuss bei der Ummeldung auf ein verspätet ausgeliefertes Fahrzeug nicht mehr, kann der Kunde ohne Pönale vom Vertrag zurücktreten. Der Händler sitzt dann auf bestellten Modellen, die nach dem Auslaufen der Aktion und Sättigung des Marktes keiner mehr will. Das Gremium unterstützt die Forderung nach einem Reservierungssystem ebenso wie der (naturgemäß aus Kundensicht argumentierende) ARBÖ, Teile der Importeure schließen sich an.

Behinderung des Marktes

Im Arbeitsalltag, sind sich die meisten Autohändler einig, gab es mit der Prämienabwicklung bislang keine allzu großen Probleme. Findige Unternehmer, die im Einkauf Wege abseits ihrer Importeure beschreiten, sehen sich aber mit Unklarheiten konfrontiert: Wie der Händler zu den 500 Euro Kostenbeitrag des Importeurs kommt, ist nirgends fixiert. In einem rechtlichen Grauraum schwebt diese Zahlungspflicht besonders dann, wenn der Händler den von der EU forcierten Querbezug innerhalb des Markennetzes nutzt. Dann wird der Händler wohl für die gesamten im Gesetz stehenden 750 Euro -als Rechtsanspruch des Kunden auf Zahlung der Ökoprämie -aufzukommen haben. Wettbewerbsrechtlich ist das freilich als Behinderung des zwischenstaatlichen Handels zu werten. Ein weiterer, vom Finanzministerium wohl überaus erwünschter Nebeneffekt der Ökoprämie: Alle Autohändler wurden schlagartig verpflichtet, Teilnehmer von FinanzOnline zu werden.Nur über dieses Internetportal kann eine Antragstellung für die Kunden des Händlers erfolgen. Dieser hat auch sämtliche Voraussetzungen zu prüfen, die das Gesetz an die Auszahlung des Bundeszuschusses zur Verschrottungsprämie knüpft. Nach nochmaliger Überprüfung durch die Finanzverwaltungwird die volle Prämie auf das Käuferkonto überwiesen und gleichzeitig das Steuerkonto des Händlers mit 750 Euro belastet.

Kontroversen um Pickerl und Rücknahme

Eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Ökoprämie ist, dass das Altfahrzeug über ein gültiges Pickerl nach §57a verfügt. Probleme tauchen allerdings dann auf, wenn das Pickerl samt viermonatiger Toleranzfrist nur bis April oder Mai reicht, das neue Wunschauto zu diesem Zeitpunkt noch nicht lieferbar ist. Dannmuss eine neue Überprüfung her, was bei einem schrottreifen Auto nicht immer gelingen dürfte. So manche Werkstatt sah sich schon mit dem Kundenwunsch, dabei beide Augen zuzudrücken, konfrontiert. Neben diesen Unannehmlichkeiten haftet der Händler dafür, dass für die Verschrottung des Altfahrzeuges ein Verwertungsnachweis durch einen der sechs heimischen Shredder vorliegt. Zur Rücknahme sind nach einer unmittelbar vor Inkrafttreten der Ökoprämie erfolgten Änderung aber auch die diversen Schrotthändler berechtigt. Wie berichtet, wurden in den Augen der Shredder dadurch "einer Horde von schwarzen Schafen die Tore geöffnet." Für den Verein zur Interessenvertretung der Autoverwerter Österreichs (VIAV) sind diese Aussagen ein "Totalangriff auf den gewerblichen Altteilehandel" aus durchsichtigen wirtschaftlichen Motiven. "Die Diffamierung und Kriminalisierung unseres Geschäftszweigs nehmen nicht mehr länger hinnehmbare Formen an", wehrt sich Präsident Christof Althaler.

Staat als Gewinner

Fest steht, dass bislang inÖsterreich - im Gegensatz zu Deutschland -keine nennenswerten Missbrauchsfälle bekannt wurden. Andererseits könnte es dafür einfach noch zu früh sein. Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung werden die Sheriffs der Finanz aber die für die Prämienzahlung vorausgesetzten Shreddernachweisegenau unter die Lupe nehmen. Händler, die einem unseriösen Abnehmer aufgesessen sind, werden sicherlich zur Kasse gebeten. Schließlich kann der Staat damit seine Einnahmen nochmals aufbessern. Schon bisher ist, längerfristige Effekte im Fahrzeughandel hin oder her, das Finanzministerium der große Gewinner der Ökoprämie: Den staatlichen Zuschuss schon abgezogen, dürften ihm die ersten 15.000 Förderfälle dank NoVA und Mehrwertsteuer Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro beschert haben.