Nach zwei Monaten Verschrottungsprämie fällt die Zwischenbilanz recht
unterschiedlich aus. Während die Prämienauszahlung problemlos
abläuft, gibt es mehrere versteckte Stolpersteine für den
Geschäftsalltag im Autohaus.
Kundenansturm oder gähnende Leere im Schauraum? Glaubt man dem
Bundesgremium des Fahrzeughandels, ist dank Verschrottungsprämie eher
Ersteres der Fall: "Die Ökoprämie wird sehr gut angenommen, und das
mit gutem Grund", erklärte Gremialobmann Dr. Gustav Oberwallner, als
am 22. Mai mit 15.000 Anträgen die Hälfte des Fördervolumens erreicht
wurde. Andere sehen die Lage differenzierter: "Der April war
sensationell", berichtet Josef Hausot, Leiter der
Denzel-Kundenzentren. Nicht nur die Rücknahme von über 13 Jahren
alten Fahrzeugen habe die Verkaufszahlen nach oben getrieben,
generell sei dank der Verschrottungsprämie das Interesse am Automobil
gestiegen. "So schnell dieser Effekt eingesetzt hat, so schnell war
er aber auch wieder vorbei", meint Hausot. "Mittlerweile ist die
Verschrottungsprämie beim Kunden praktisch kein Thema mehr."
Vormerksystem statt Aufstockung
War dieÖkoprämie nur ein kurzfristiges Strohfeuer? Tatsächlich
zeigen die Zahlen des Finanzministeriums, dass die Prämienanträge in
den vergangenen Wochen spürbar abgenommen haben. Vom Andrang der
Anfangstage, als beispielsweise der Wiener Gremialobmann Burkhard
Ernst mit einem Verbrauchen der Prämie bis Pfingsten gerechnet hat,
ist keine Rede mehr. Dementsprechend sind auch die Forderungen nach
einer Aufstockung des auf 22,5 Millionen Euro budgetierten
Staatsbeitrags weitgehend verstummt. Sehr wohl wünschen sich viele
dagegen ein Vormerksystem. "Ein Vormerksystem wäre sicher hilfreich,
weiles die Lieferzeitproblematik entspannen würde", sagt
beispielsweise Michael Mayr, Chef der Tiroler Autohausgruppe
Autopark. Tatsächlich droht Gefahr: Gibt es den Prämienzuschuss bei
der Ummeldung auf ein verspätet ausgeliefertes Fahrzeug nicht mehr,
kann der Kunde ohne Pönale vom Vertrag zurücktreten. Der Händler
sitzt dann auf bestellten Modellen, die nach dem Auslaufen der Aktion
und Sättigung des Marktes keiner mehr will. Das Gremium unterstützt
die Forderung nach einem Reservierungssystem ebenso wie der
(naturgemäß aus Kundensicht argumentierende) ARBÖ, Teile der
Importeure schließen sich an.
Behinderung des Marktes
Im Arbeitsalltag, sind sich die meisten Autohändler einig, gab es mit
der Prämienabwicklung bislang keine allzu großen Probleme. Findige
Unternehmer, die im Einkauf Wege abseits ihrer Importeure
beschreiten, sehen sich aber mit Unklarheiten konfrontiert: Wie der
Händler zu den 500 Euro Kostenbeitrag des Importeurs kommt, ist
nirgends fixiert. In einem rechtlichen Grauraum schwebt diese
Zahlungspflicht besonders dann, wenn der Händler den von der EU
forcierten Querbezug innerhalb des Markennetzes nutzt. Dann wird der
Händler wohl für die gesamten im Gesetz stehenden 750 Euro -als
Rechtsanspruch des Kunden auf Zahlung der Ökoprämie -aufzukommen
haben. Wettbewerbsrechtlich ist das freilich als Behinderung des
zwischenstaatlichen Handels zu werten. Ein weiterer, vom
Finanzministerium wohl überaus erwünschter Nebeneffekt der Ökoprämie:
Alle Autohändler wurden schlagartig verpflichtet, Teilnehmer von
FinanzOnline zu werden.Nur über dieses Internetportal kann eine
Antragstellung für die Kunden des Händlers erfolgen. Dieser hat auch
sämtliche Voraussetzungen zu prüfen, die das Gesetz an die Auszahlung
des Bundeszuschusses zur Verschrottungsprämie knüpft. Nach
nochmaliger Überprüfung durch die Finanzverwaltungwird die volle
Prämie auf das Käuferkonto überwiesen und gleichzeitig das
Steuerkonto des Händlers mit 750 Euro belastet.
Kontroversen um Pickerl und Rücknahme
Eine der Voraussetzungen für die Auszahlung der Ökoprämie ist, dass
das Altfahrzeug über ein gültiges Pickerl nach §57a verfügt. Probleme
tauchen allerdings dann auf, wenn das Pickerl samt viermonatiger
Toleranzfrist nur bis April oder Mai reicht, das neue Wunschauto zu
diesem Zeitpunkt noch nicht lieferbar ist. Dannmuss eine neue
Überprüfung her, was bei einem schrottreifen Auto nicht immer
gelingen dürfte. So manche Werkstatt sah sich schon mit dem
Kundenwunsch, dabei beide Augen zuzudrücken, konfrontiert. Neben
diesen Unannehmlichkeiten haftet der Händler dafür, dass für die
Verschrottung des Altfahrzeuges ein Verwertungsnachweis durch einen
der sechs heimischen Shredder vorliegt. Zur Rücknahme sind nach einer
unmittelbar vor Inkrafttreten der Ökoprämie erfolgten Änderung aber
auch die diversen Schrotthändler berechtigt. Wie berichtet, wurden in
den Augen der Shredder dadurch "einer Horde von schwarzen Schafen die
Tore geöffnet." Für den Verein zur Interessenvertretung der
Autoverwerter Österreichs (VIAV) sind diese Aussagen ein
"Totalangriff auf den gewerblichen Altteilehandel" aus durchsichtigen
wirtschaftlichen Motiven. "Die Diffamierung und Kriminalisierung
unseres Geschäftszweigs nehmen nicht mehr länger hinnehmbare Formen
an", wehrt sich Präsident Christof Althaler.
Staat als Gewinner
Fest steht, dass bislang inÖsterreich - im Gegensatz zu Deutschland
-keine nennenswerten Missbrauchsfälle bekannt wurden. Andererseits
könnte es dafür einfach noch zu früh sein. Spätestens bei der
nächsten Steuerprüfung werden die Sheriffs der Finanz aber die für
die Prämienzahlung vorausgesetzten Shreddernachweisegenau unter die
Lupe nehmen. Händler, die einem unseriösen Abnehmer aufgesessen sind,
werden sicherlich zur Kasse gebeten. Schließlich kann der Staat damit
seine Einnahmen nochmals aufbessern. Schon bisher ist, längerfristige
Effekte im Fahrzeughandel hin oder her, das Finanzministerium der
große Gewinner der Ökoprämie: Den staatlichen Zuschuss schon
abgezogen, dürften ihm die ersten 15.000 Förderfälle dank NoVA und
Mehrwertsteuer Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro beschert
haben.