1. Was steckt hinter dem Begriff "EBV"?

Die Abkürzung bedeutet "Elektronische Begutachtungsstellenverwaltung", ein EDV-Produkt des ÖWV (seinerzeit erstellt durch die Fa. Mesensky). In erster Linie geht es bei diesem Programm darum, das Ergebnis der wiederkehrenden Begutachtung gemäß §57a KFG (im Volksmund kurz "Pickerl" genannt) EDV-mäßigfestzuhalten, für die gesetzlich vorgeschriebene Frist zu speichern und das Gutachten als Formblatt ausdrucken zu können. Ein Schritt in Richtung papierloses Büro.

2. Hat die EBV einen rechtlichen Hintergrund?

Gemäß der PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) "müssen die zur Begutachtung von Fahrzeugen ermächtigten Stellen sicherstellen, dass die Erstellung des Begutachtungsformblattes automationsunterstützt erfolgt und dass die solcherart erstellten und ausgefüllten Formblätter EDV-mäßigverarbeitbar sind". Die EBV selbst als Produkt wird im Gesetz an keiner Stelle erwähnt. Dadurch räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit auch für andere derartige Produkte ein. Diese Programme müssen vom BMVIT genehmigt werden.

3. Gibt es neben der EBV desÖWV bereits andere derartige Programme?

Ja, derÖAMTC hat ein für den Eigengebrauch innerhalb des Clubs entwickeltes Programm im Einsatz, genannt EPB (Elektronischer Prüfbericht). Dieses Programm ist jedoch am freien Markt nicht erhältlich.

4. Wer zahlt für die EBV?

Prinzipiell sind die Hersteller der Begutachtungsplaketten ("Pickerln") gesetzlich verpflichtet, den ermächtigten Begutachtungsstellen kostenlos "eine Software" zur Verfügung zu stellen und für Anpassungen und Aktualisierungen zu sorgen. Diese bedienen sich derzeit offensichtlich des ÖWV, der die EBV auch kostenlos an die Betriebe weitergibt. Dies ist jedoch nur für die Einzelplatzversion so. BeiMehrplatzfähigkeit bzw. anderen zusätzlichen Leistungen (wie sie zwischenzeitlich im Paket als Mängelkatalog+ angeboten werden), werden den Betrieben Produktkosten verrechnet.

5. Hat ein Betrieb mit einer kostenlosen Einzelplatzversion das Auslangen?

Aus rechtlicher Sicht ja. Dann kann jedoch die EBV nur auf einem Computer zum Einsatz kommen. Für viele größere Betriebe stellt dies aber ein eher schwieriges Unterfangen dar, weshalb immer mehr auf eine kostenpflichtige Mehrplatzversion umgestiegen sind. Weiters fallen dann Kosten an, wenn auch ein elektronischer Mängelkatalog erwünscht ist.

6. Ist ein elektronischer Mängelkatalog für die Betriebe notwendig?

Prinzipiell genügt aus rechtlicher Sicht eine Druckausgabe des Mängelkatalogs. Wenn der Mängelkatalog jedoch in der EBV integriert ist, stellt dies insgesamt eine wesentliche Erleichterung für den Prüfer dar, weshalb nun auch immer mehr Betriebe eine elektronische Version ankaufen.

7. Bekommt auch derÖAMTC für sein Programm eine externe Finanzierung?

Soviel derzeit bekannt ist nein. Bezüglich des in das Programm eingearbeiteten elektronischen Mängelkatalogs ist der ÖAMTC Lizenznehmer beim ÖWV.

8. Wie groß ist der Nutzen der EBV für die rund 5.500 Begutachtungsstellen in Hinblick auf die Überlegung der Anschaffung?

Diese Frage stellt sich insofern gar nicht, da sämtliche ermächtigten Begutachtungsstellen (ausgenommen der ÖAMTC) die EBV verwenden müssen. Mangels derzeitiger alternativer Produkte am freien Markt gibt es keine Wahlmöglichkeit.