Öffentlich ausgetragene Kontroversen zwischen der Bundesinnung der
Kfz-Techniker und dem ÖWV (Österreichischer Wirtschaftsverlag) zum
Mängelkatalog werfen für Betriebe, die zur Durchführung der
§-57a-Begutachtung ermächtigt sind, auch Fragen zur EBV auf.
1. Was steckt hinter dem Begriff "EBV"?
Die Abkürzung bedeutet "Elektronische
Begutachtungsstellenverwaltung", ein EDV-Produkt des ÖWV (seinerzeit
erstellt durch die Fa. Mesensky). In erster Linie geht es bei diesem
Programm darum, das Ergebnis der wiederkehrenden Begutachtung gemäß
§57a KFG (im Volksmund kurz "Pickerl" genannt) EDV-mäßigfestzuhalten, für die gesetzlich vorgeschriebene Frist zu speichern
und das Gutachten als Formblatt ausdrucken zu können. Ein Schritt in
Richtung papierloses Büro.
2. Hat die EBV einen rechtlichen Hintergrund?
Gemäß der PBStV (Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung) "müssen
die zur Begutachtung von Fahrzeugen ermächtigten Stellen
sicherstellen, dass die Erstellung des Begutachtungsformblattes
automationsunterstützt erfolgt und dass die solcherart erstellten und
ausgefüllten Formblätter EDV-mäßigverarbeitbar sind". Die EBV selbst
als Produkt wird im Gesetz an keiner Stelle erwähnt. Dadurch räumt
der Gesetzgeber die Möglichkeit auch für andere derartige Produkte
ein. Diese Programme müssen vom BMVIT genehmigt werden.
3. Gibt es neben der EBV desÖWV bereits andere derartige Programme?
Ja, derÖAMTC hat ein für den Eigengebrauch innerhalb des Clubs
entwickeltes Programm im Einsatz, genannt EPB (Elektronischer
Prüfbericht). Dieses Programm ist jedoch am freien Markt nicht
erhältlich.
4. Wer zahlt für die EBV?
Prinzipiell sind die Hersteller der Begutachtungsplaketten
("Pickerln") gesetzlich verpflichtet, den ermächtigten
Begutachtungsstellen kostenlos "eine Software" zur Verfügung zu
stellen und für Anpassungen und Aktualisierungen zu sorgen. Diese
bedienen sich derzeit offensichtlich des ÖWV, der die EBV auch
kostenlos an die Betriebe weitergibt. Dies ist jedoch nur für die
Einzelplatzversion so. BeiMehrplatzfähigkeit bzw. anderen
zusätzlichen Leistungen (wie sie zwischenzeitlich im Paket als
Mängelkatalog+ angeboten werden), werden den Betrieben Produktkosten
verrechnet.
5. Hat ein Betrieb mit einer kostenlosen Einzelplatzversion das
Auslangen?
Aus rechtlicher Sicht ja. Dann kann jedoch die EBV nur auf einem
Computer zum Einsatz kommen. Für viele größere Betriebe stellt dies
aber ein eher schwieriges Unterfangen dar, weshalb immer mehr auf
eine kostenpflichtige Mehrplatzversion umgestiegen sind. Weiters
fallen dann Kosten an, wenn auch ein elektronischer Mängelkatalog
erwünscht ist.
6. Ist ein elektronischer Mängelkatalog für die Betriebe notwendig?
Prinzipiell genügt aus rechtlicher Sicht eine Druckausgabe des
Mängelkatalogs. Wenn der Mängelkatalog jedoch in der EBV integriert
ist, stellt dies insgesamt eine wesentliche Erleichterung für den
Prüfer dar, weshalb nun auch immer mehr Betriebe eine elektronische
Version ankaufen.
7. Bekommt auch derÖAMTC für sein Programm eine externe
Finanzierung?
Soviel derzeit bekannt ist nein. Bezüglich des in das Programm
eingearbeiteten elektronischen Mängelkatalogs ist der ÖAMTC
Lizenznehmer beim ÖWV.
8. Wie groß ist der Nutzen der EBV für die rund 5.500
Begutachtungsstellen in Hinblick auf die Überlegung der Anschaffung?
Diese Frage stellt sich insofern gar nicht, da sämtliche ermächtigten
Begutachtungsstellen (ausgenommen der ÖAMTC) die EBV verwenden
müssen. Mangels derzeitiger alternativer Produkte am freien Markt
gibt es keine Wahlmöglichkeit.