300Änderungen bescherte uns die Gewerberechtsnovelle 1988, die
damals im Sommer den Nationalrat und den Bundesrat passierte. Mit
Maßnahmen, die auch dem Pfusch zu Leibe rücken sollten: "Künftig
werden all jene Vereine, die mit bloßer Anmeldung im Vereinsregister
das wirtschaftliche Licht der Welterblickten, wie die reguläre
Konkurrenz sämtliche gewerberechtliche Auflagen zu tragen haben",
freute sich AUTO&Wirtschaft.
"Der Reiseverein mit komplettem
Round-the-world-Programm wird dann eine Reisebürokonzession brauchen,
der Geselligkeitsverein mit Clubkarten als Gasthausalternative eine
reguläre Schankkonzession, die Selbsthilfewerkstätte zur
Autoreparatur einen gewerberechtlichen Meister." Allerdings wurde
auch den regulären Kammermitgliedern mit der Novelle das Grasen in
fremden Revieren verboten. "Alles, was im Rahmen eines selbständigen
Unternehmens geschieht, trägt den Charakter einer gewerblichen
Tätigkeit an sich." So kam AUTO&Wirtschaft zum Ergebnis:
"Autovermieten als Draufgabe beim Spenglerauftrag wird damit nicht
nur, wie bisher, nach Wettbewerbsrecht, sondern auch gewerberechtlich
verboten." Gleichzeitig wurden auch neue Maßnahmen zur
Pfuscherbekämpfung beschlossen: "Während die alte Gewerbeordnung als
behördliche Zwangsmaßnahme gegen unbefugte Gewerbeausübung nur die
Schließung des Betriebes oder die Stilllegung von Maschinen vorsieht,
wird die Neufassung weitere Zähne bekommen: Waren, Werkzeuge und
Maschinenkönnen ab Jahreswechsel beschlagnahmt werden. Und zwar
schon dann, "wenn bei einer Tätigkeit offenkundig der Verdacht einer
unbefugten Gewerbeausübung anzunehmen ist." Ein Spengler, der seinem
Kunden ohne Leihwagenkonzession sein Privatauto geliehen hat,
riskierte damals bei einer Anzeige die Beschlagnahme seiner Karosse.
Eine Maßnahme, die mit der Liberalisierung der Gewerbeordnung längst
wieder abgeschafft wurde. Nach wie vor aufrecht ist die einem
Pfuscher drohende Beschlagnahme des §360 GewO -allerdings ist sie nie
zur Anwendung gekommen.