"Der Reiseverein mit komplettem Round-the-world-Programm wird dann eine Reisebürokonzession brauchen, der Geselligkeitsverein mit Clubkarten als Gasthausalternative eine reguläre Schankkonzession, die Selbsthilfewerkstätte zur Autoreparatur einen gewerberechtlichen Meister." Allerdings wurde auch den regulären Kammermitgliedern mit der Novelle das Grasen in fremden Revieren verboten. "Alles, was im Rahmen eines selbständigen Unternehmens geschieht, trägt den Charakter einer gewerblichen Tätigkeit an sich." So kam AUTO&Wirtschaft zum Ergebnis: "Autovermieten als Draufgabe beim Spenglerauftrag wird damit nicht nur, wie bisher, nach Wettbewerbsrecht, sondern auch gewerberechtlich verboten." Gleichzeitig wurden auch neue Maßnahmen zur Pfuscherbekämpfung beschlossen: "Während die alte Gewerbeordnung als behördliche Zwangsmaßnahme gegen unbefugte Gewerbeausübung nur die Schließung des Betriebes oder die Stilllegung von Maschinen vorsieht, wird die Neufassung weitere Zähne bekommen: Waren, Werkzeuge und Maschinenkönnen ab Jahreswechsel beschlagnahmt werden. Und zwar schon dann, "wenn bei einer Tätigkeit offenkundig der Verdacht einer unbefugten Gewerbeausübung anzunehmen ist." Ein Spengler, der seinem Kunden ohne Leihwagenkonzession sein Privatauto geliehen hat, riskierte damals bei einer Anzeige die Beschlagnahme seiner Karosse. Eine Maßnahme, die mit der Liberalisierung der Gewerbeordnung längst wieder abgeschafft wurde. Nach wie vor aufrecht ist die einem Pfuscher drohende Beschlagnahme des §360 GewO -allerdings ist sie nie zur Anwendung gekommen.