In Sachen Wrackbörse finden Kfz-Gewerbe und Versicherungen nicht
zueinander. Trotzdem wären beide Seiten gut beraten, punktuell
einvernehmliche Lösungen zu finden.
Wieder einmal ließ Friedrich Nagl die Emotionen der Versicherer
aufkochen: Der Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker kritisierte in
einer Aussendung, dass die Konsumenten durch unrealistisch hohe
Gebote in den Restwertbörsen übervorteilt würden. Zudem würden
Autofahrer immer wieder nach dem Verkauf ihres havarierten Fahrzeugs
an den Bestbieter mit Gewährleistungsforderungen konfrontiert. "Für
den Zulassungsbesitzer bleibt die Gewährleistungspflicht in vollem
Umfang bestehen, solange dies der Verkäufer nicht explizit im
Kaufvertrag ausschließt", warnt Nagl. Der Versicherungsverband
verwehrte sich vorallem dagegen, dass jemand zum Einstellen eines
Autos in eine Wrackbörse "gezwungen" werde: "Jegliche Verfügung über
das Kfz steht ausschließlich dem Eigentümer zu", so Dr. Erik Eybl,
Vorsitzender des Schadenausschusses.
Sinnvolle Vorschläge
Zu guter Letzt bekannten sich beide Seiten wieder zu Gesprächen. Aus
Sicht aller Beteiligten ein richtiger Schritt, zumal wichtige
Entscheidungen anstehen: Die federführend von
Karosseriebau-Innungsmeister Arthur Clark vorangetriebene
"Totalschadenpauschale" ist weitgehend ausverhandelt. Nagl lässt
unterdessen mit dem Vorschlag aufhorchen, gemeinsam einen
einheitlichen Kaufvertrag für Fahrzeuge mit wirtschaftlichem
Totalschaden auszuarbeiten. Beide Vorstöße hätten aus Sicht des
Reparaturgewerbes, der Konsumenten und wohl auch aus Sicht der
Versicherungen viele Vorteile.