Wieder einmal ließ Friedrich Nagl die Emotionen der Versicherer aufkochen: Der Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker kritisierte in einer Aussendung, dass die Konsumenten durch unrealistisch hohe Gebote in den Restwertbörsen übervorteilt würden. Zudem würden Autofahrer immer wieder nach dem Verkauf ihres havarierten Fahrzeugs an den Bestbieter mit Gewährleistungsforderungen konfrontiert. "Für den Zulassungsbesitzer bleibt die Gewährleistungspflicht in vollem Umfang bestehen, solange dies der Verkäufer nicht explizit im Kaufvertrag ausschließt", warnt Nagl. Der Versicherungsverband verwehrte sich vorallem dagegen, dass jemand zum Einstellen eines Autos in eine Wrackbörse "gezwungen" werde: "Jegliche Verfügung über das Kfz steht ausschließlich dem Eigentümer zu", so Dr. Erik Eybl, Vorsitzender des Schadenausschusses.

Sinnvolle Vorschläge

Zu guter Letzt bekannten sich beide Seiten wieder zu Gesprächen. Aus Sicht aller Beteiligten ein richtiger Schritt, zumal wichtige Entscheidungen anstehen: Die federführend von Karosseriebau-Innungsmeister Arthur Clark vorangetriebene "Totalschadenpauschale" ist weitgehend ausverhandelt. Nagl lässt unterdessen mit dem Vorschlag aufhorchen, gemeinsam einen einheitlichen Kaufvertrag für Fahrzeuge mit wirtschaftlichem Totalschaden auszuarbeiten. Beide Vorstöße hätten aus Sicht des Reparaturgewerbes, der Konsumenten und wohl auch aus Sicht der Versicherungen viele Vorteile.