Karl Bickell im Strafverfahren "RepublikÖsterreich gegen Bickell" wegen "versuchten schweren Betruges unter Verwendung eines verfälschten Beweismittels" vor Richterin Mag. Michaela Lapanje ausgefasst. Die aus der Streitsache "Wilhelm Weintritt vs. Mag. Dr. Karl Bickell" resultierende Anklage wurde vom Straflandesgericht Graz (Gz 9 Hv70/10f) in erster Instanz geführt. Das Gericht geht vom bewiesenen Tatbestand der Urkundenfälschung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, für den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gilt die Unschuldsvermutung.

Die Auseinandersetzung fußt auf der Tatsache, dass Bickell im Zuge der Entwicklung der "Automondial Kfz-GmbH", eine inzwischen in Insolvenz geratene Firmenkonstruktion von Mag. Peter Jagersberger, Bickell und Weintritt, "77 Prozent Eigentumsrecht an der Weintritt GmbH" für sich beansprucht.