Gleich dreieinhalb Jahre unbedingt hat Mag. Dr.
Karl Bickell im
Strafverfahren "RepublikÖsterreich gegen Bickell" wegen "versuchten
schweren Betruges unter Verwendung eines verfälschten Beweismittels"
vor Richterin Mag. Michaela Lapanje ausgefasst. Die aus der
Streitsache "Wilhelm Weintritt vs. Mag. Dr. Karl Bickell"
resultierende Anklage wurde vom Straflandesgericht Graz (Gz 9
Hv70/10f) in erster Instanz geführt. Das Gericht geht vom bewiesenen
Tatbestand der Urkundenfälschung aus. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, für den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gilt die
Unschuldsvermutung.
Die Auseinandersetzung fußt auf der Tatsache, dass Bickell im Zuge
der Entwicklung der "Automondial Kfz-GmbH", eine inzwischen in
Insolvenz geratene Firmenkonstruktion von Mag. Peter Jagersberger,
Bickell und Weintritt, "77 Prozent Eigentumsrecht an der Weintritt
GmbH" für sich beansprucht.