Mit der Bundesinnung der Kfz-Techniker als Herausgeber hat derÖsterreichische Wirtschaftsverlag (ÖWV) Druck und Vermarktung des seit 2009 nicht mehr neu aufgelegten Mängelkatalogs für die §-57a-Begutachtung übernommen. Die Vereinbarung läuft zunächst 5 Jahre und die Innungsspitze um die Kommerzialräte Friedrich Nagl und Ing.
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