Das gilt ganz besonders für die Rechtsschutzversicherung. Dem will der Salzburger Branchenversicherer Garanta lobenswerterweise zu Leibe rücken.

Die Garanta als 100-Prozent-Tochter des Nürnberger Versicherungskonzerns fungiert in Österreich diesbezüglich als Versicherungsmakler. Für den normalen Betriebsrechtsschutz war sie bisher Vertriebspartner der Zürich. Daneben offerierte sie einen speziellen Händler-Rechtsschutz, der von der Neuen Rechtsschutz Versicherung aus Mannheim(NRV) entwickelt wurde. Ein Unternehmen, das ebenfalls im Dunstkreis der Nürnberger operiert.

Es handelt sich dabei um eine Versicherung für Auseinandersetzungen der Vertragshändler und -werkstätten mit ihren "Geschäftsherren" - den heimischen Autoimporteuren. Dabei geht es oft um das "Eingemachte", die Auseinandersetzungen haben für das versicherte Autohaus häufig existenzielle Bedeutung. Deswegen wurden keine Streitwertgrenzenfixiert. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von der Höhe der vom Händler bei Gericht eingeklagten Forderung. Für die Versicherung heißt das: hohe Streitwerte und ein hohes Prozessrisiko. Um das in den Griff zu kriegen und die Versicherungsprämien in einem vertretbaren Rahmen zu halten, wurde pro Streitfall ein Selbstbehalt von 7.500 Euro festgelegt. Darüber hinaus gibt es zur Kostensenkung keinen Ersatz für die vorprozessualen Aufwendungen des Händlers - wie etwa das in allen Händlerverträgen vorgesehene Schieds- oder Schiedsgutachterverfahren.

Diese von der Garanta schon bisher offerierte (und recht wenig genutzte) NRV-Großschadensversicherung wird nun in Österreich um einen vom Versicherungsexperten Helmut Tenschert speziell für die Kfz-Branche maßgeschneiderten Berufsrechtsschutz ergänzt. Versichert sind alle Streitigkeiten mit Kunden, Versicherungen und Lieferanten -somit auch alle Auseinandersetzungen mit dem Kfz-Importeur und den Teilegroßhändlern sowie den Franchisegebern bei Werkstattkonzepten. Daneben ist ein Privat-Rechtsschutz für den Firmenchef und seine Familie inkludiert. "Die Streitwertgrenze liegt je nach Prämiengestaltung zwischen 10.000 und 30.000 Euro", deckt dies aus der Sicht Tenscherts alle "Kleinschäden" ab.

In vielen Fällen geht es bei derartigen Auseinandersetzungen um die Beurteilung strittiger technischer Fragen. Die Funktion des Richters beschränkt sich darauf, dafür einen Sachverständigen zu bestellen. Hier hakt der neue Garanta-Spezialrechtsschutz ein. Nach den Vorstellungen des Garanta-Chefs Kurt Molterer soll eine Auseinandersetzung erst gar nicht so weit kommen.

Um oft unnötige Prozesskosten zu vermeiden, wurde ein verpflichtendes Gutachterverfahren eingeführt. Der versicherte Kfz-Betrieb gibt die Korrespondenz über die unterschiedlichen Ansichten an die Garanta weiter. Die beauftragt einen Kfz-Sachverständigen, diese Angelegenheit sachkundig zu beurteilen. Der kontaktiert die Gegenseite und lädt sie ein, an einer außergerichtlichen Streitbeilegung mitzuwirken.

"Es handelt sich dabei um eine Mediation, wie sie in Bauverfahren gang und gäbe ist", können sich laut Tenschert die Beteiligten in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren ersparen. Ist die Gegenseite zu einer derartigen Problemlösung nicht bereit oder scheitert diese, landet die strittige Angelegenheit wie bisher beim Kadi.

Mithilfe eines außenstehenden Dritten wird also vorweg eine neutrale Analyse des strittigen Sachverhaltes vorgenommen. Neben der Zeit-und Nervenschonung hat diese Mediation für den versicherten Kfz-Unternehmer den Vorteil, dass man den Vertragspartner - sei es ein Kunde oder ein Lieferant -nicht gleich mit einem Gerichtsverfahren verprellt. Schließlich will oder muss man mit diesem auch in Zukunft weiterarbeiten.

Die Garanta hofft, mit dieser neuen Versicherungsvariante die bisher beim Rechtsschutz zu ersetzenden Prozesskosten massiv senken zu können. Eine Ersparnis, die sie gleich vom Start weg mit um 20 Prozent niedrigeren Prämien an ihre künftigen Kunden weitergibt. All jene Kfz-Unternehmer, die bereits einen Rechtsschutz haben, sollten diesen hinsichtlich der Kosten und des Deckungsumfanges wieder einmal näher unter die Lupe nehmen. Und die noch keinen haben sind gut beraten, wenn sie sich bald mit dem erforderlichen Rechtsschutz eindecken.