Österreichs Kfz-Unternehmer sind Versicherungsmuffel. An den
erforderlichen Versicherungsschutz wird erst gedacht, wenn es schon
brennt.
Das gilt ganz besonders für die Rechtsschutzversicherung. Dem
will der Salzburger Branchenversicherer Garanta lobenswerterweise zu
Leibe rücken.
Die Garanta als 100-Prozent-Tochter des Nürnberger
Versicherungskonzerns fungiert in Österreich diesbezüglich als
Versicherungsmakler. Für den normalen Betriebsrechtsschutz war sie
bisher Vertriebspartner der Zürich. Daneben offerierte sie einen
speziellen Händler-Rechtsschutz, der von der Neuen Rechtsschutz
Versicherung aus Mannheim(NRV) entwickelt wurde. Ein Unternehmen,
das ebenfalls im Dunstkreis der Nürnberger operiert.
Es handelt sich dabei um eine Versicherung für Auseinandersetzungen
der Vertragshändler und -werkstätten mit ihren "Geschäftsherren" -
den heimischen Autoimporteuren. Dabei geht es oft um das
"Eingemachte", die Auseinandersetzungen haben für das versicherte
Autohaus häufig existenzielle Bedeutung. Deswegen wurden keine
Streitwertgrenzenfixiert. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig
von der Höhe der vom Händler bei Gericht eingeklagten Forderung. Für
die Versicherung heißt das: hohe Streitwerte und ein hohes
Prozessrisiko. Um das in den Griff zu kriegen und die
Versicherungsprämien in einem vertretbaren Rahmen zu halten, wurde
pro Streitfall ein Selbstbehalt von 7.500 Euro festgelegt. Darüber
hinaus gibt es zur Kostensenkung keinen Ersatz für die
vorprozessualen Aufwendungen des Händlers - wie etwa das in allen
Händlerverträgen vorgesehene Schieds- oder Schiedsgutachterverfahren.
Diese von der Garanta schon bisher offerierte (und recht wenig
genutzte) NRV-Großschadensversicherung wird nun in Österreich um
einen vom Versicherungsexperten Helmut Tenschert speziell für die
Kfz-Branche maßgeschneiderten Berufsrechtsschutz ergänzt. Versichert
sind alle Streitigkeiten mit Kunden, Versicherungen und Lieferanten
-somit auch alle Auseinandersetzungen mit dem Kfz-Importeur und den
Teilegroßhändlern sowie den Franchisegebern bei Werkstattkonzepten.
Daneben ist ein Privat-Rechtsschutz für den Firmenchef und seine
Familie inkludiert. "Die Streitwertgrenze liegt je nach
Prämiengestaltung zwischen 10.000 und 30.000 Euro", deckt dies aus
der Sicht Tenscherts alle "Kleinschäden" ab.
In vielen Fällen geht es bei derartigen Auseinandersetzungen um die
Beurteilung strittiger technischer Fragen. Die Funktion des Richters
beschränkt sich darauf, dafür einen Sachverständigen zu bestellen.
Hier hakt der neue Garanta-Spezialrechtsschutz ein. Nach den
Vorstellungen des Garanta-Chefs Kurt Molterer soll eine
Auseinandersetzung erst gar nicht so weit kommen.
Um oft unnötige Prozesskosten zu vermeiden, wurde ein verpflichtendes
Gutachterverfahren eingeführt. Der versicherte Kfz-Betrieb gibt die
Korrespondenz über die unterschiedlichen Ansichten an die Garanta
weiter. Die beauftragt einen Kfz-Sachverständigen, diese
Angelegenheit sachkundig zu beurteilen. Der kontaktiert die
Gegenseite und lädt sie ein, an einer außergerichtlichen
Streitbeilegung mitzuwirken.
"Es handelt sich dabei um eine Mediation, wie sie in Bauverfahren
gang und gäbe ist", können sich laut Tenschert die Beteiligten in
vielen Fällen ein Gerichtsverfahren ersparen. Ist die Gegenseite zu
einer derartigen Problemlösung nicht bereit oder scheitert diese,
landet die strittige Angelegenheit wie bisher beim Kadi.
Mithilfe eines außenstehenden Dritten wird also vorweg eine neutrale
Analyse des strittigen Sachverhaltes vorgenommen. Neben der Zeit-und
Nervenschonung hat diese Mediation für den versicherten
Kfz-Unternehmer den Vorteil, dass man den Vertragspartner - sei es
ein Kunde oder ein Lieferant -nicht gleich mit einem
Gerichtsverfahren verprellt. Schließlich will oder muss man mit
diesem auch in Zukunft weiterarbeiten.
Die Garanta hofft, mit dieser neuen Versicherungsvariante die bisher
beim Rechtsschutz zu ersetzenden Prozesskosten massiv senken zu
können. Eine Ersparnis, die sie gleich vom Start weg mit um 20
Prozent niedrigeren Prämien an ihre künftigen Kunden weitergibt. All
jene Kfz-Unternehmer, die bereits einen Rechtsschutz haben, sollten
diesen hinsichtlich der Kosten und des Deckungsumfanges wieder einmal
näher unter die Lupe nehmen. Und die noch keinen haben sind gut
beraten, wenn sie sich bald mit dem erforderlichen Rechtsschutz
eindecken.