Laut Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker, ist es nach langen Verhandlungen mit der Asfinag gelungen, diese Lösung zu erreichen: "Ich hoffe, dass möglichst viele Betriebe mitmachen. Ich sehe das als Dienstleistung am Kunden." Die Vorgangsweise ist gleich wie bei den Automobilclubs: Gegen Vorweis des Vignettenabschnitts wird der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen, die an Ort und Stelle auf die neue Scheibe geklebt wird. Die Abrechnung erfolgt zwischen Werkstätte und Asfinag. Auch die §-57a-Plakette wird in der Werkstätte ausgetauscht.