Wer meint, dass das Abspeichern und Ändern von Daten ähnlich der e-card ganz einfach ist, irrt. Noch dazu wird die tolle Idee gar nicht billig sein. Wie unsicher man sich bei dem Vorhaben ist, zeigt schon die Formulierung. Jeder Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, bei der guten alten Zulassungsbescheinigung in Papier zu bleiben bzw. kann er auch jederzeit wieder dazu zurückkehren. Der Unterschied zur Papierversion ist gewaltig, bei den Sicherheitsmerkmalen dürfte man weit übers Ziel geschossen haben. Da finden sich UV-Fluoreszenzfarben, Lasergravuren, Hochprägungen, innenliegende Hologrammstreifen und ganz spezielle Druckverfahren. Im Vergleich dazu wird die Papiervariante auf gelbem Karton von einem x-beliebigen Drucker in der Versicherungsfiliale ausgedruckt.

Der Haken an der Sache ist das Problem, dass die Daten zwar elektronisch erfasst werden, aber gleichzeitig für Verkehrskontrollen einfach ersichtlich, also aufgedruckt sein müssen. Damit ist aber der gesamte Vorteil eines Speicherchips zunichte gemacht. Außerdem fehlen mangels Platz für Gedrucktes einige Daten, von denen so manche Probleme in der Praxis ausgehen können und werden. Am Chip sind umfangreichere Daten gespeichert, aber wer hat schon ein Lesegerät?

Daher werden alle Räder und Reifenkombinationen samt Auflagen, behördliche Eintragungen und Anmerkungen sowie die bekannten Anlagen zur Zulassungsbescheinigung in ein Miniaturfeld gepresst. Am besten man nimmt gleich alle Genehmigungsdokumente auf die Fahrt mit, denn nur so wird man gröbere Schwierigkeiten mit derExekutive vermeiden können. An die §-57a-Überprüfung hat man auch nicht wirklich gedacht, so fehlt zum Beispiel die Nenndrehzahl, was bei der Dieselrauchkontrolle nicht ohne Bedeutung ist. Nebenbei soll sich der Prüfer die Farbe des Pickerls selbst aussuchen, auch diese fehlt. Dass der gesamteUmweltdatenbereich fehlt, dürfte nicht von besonderer praktischer Bedeutung sein. Diebe werden es jedoch danken, dass die Farbe des Fahrzeuges nicht mehr angegeben ist.

JedeÄnderung am Datensatz bedeutet eine neue Karte. Obwohl der Preis von 19,80 Euro ein Sonderangebot andeutet, ist es das nicht wirklich. Schon der Gang zu den Landesbehörden ist neben dem zeitlichen Aufwand nicht gerade billig - und dann noch 20 Euro zum Drüberstreuen! Gespannt bin ich, wie all dieFehleintragungen, von denen es nach wie vor unzählige gibt, gehandhabt werden. Wie immer wird der Autofahrer überbleiben, ist er doch verantwortlich dafür, dass die Schreibkraft, die etwas ganz anderes im Kopf hat, auch die richtige Fahrgestellnummer eingibt.

Wenn man schon derartige Projekte in Angriff nimmt, sollte man sich dochüberlegen, welcher zusätzliche Nutzen damit erreichbar ist. Wenn tatsächlich einer erreichbar ist, kann die Lösung nur ein völliger Umstieg auf das bessere System sein. Fahrzeuge haben heute viele gesetzliche und verwaltungstechnische Anforderungen zu erfüllen. Warum sollte es nicht möglich sein, diese mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung zusammenzuführen? Auf das einzelne Fahrzeug bezogene Systeme wären denkbar, der Datensatz sollte auch bei Besitzwechsel beim Fahrzeug verbleiben. Kontrollkriterien wie § 57a, aber auch Reparaturvorgänge könnten darin enthalten sein. Den Kfz-Betrieben sollte in den für sie relevanten Bereichen die Möglichkeit der Datenbearbeitung eingeräumt werden.

Meine grundsätzliche Meinung zum Austausch von Dokumenten, die wichtige technische Daten beinhalten, gegen Plastikkarten, wie sie heute jeder Supermarkt als Kundenkarte anbietet, habe ich an dieser Stelle bereits geäußert. Eine Funktion, die die meisten Kundenkarten schon bieten, haben die Vordenker im BMVITvergessen, nämlich die Zahlungsfunktion. Die Vorschläge unserer beiden "eisernen Ladys" im Verkehrs-und Innenressort, die ja stets auf Erhöhungen von Verkehrsstrafen hinauslaufen, wären im bargeldlosen Verkehr viel unauffälliger abwickelbar.