Hinter dem Kürzel "ZustV" verbirgt sich nicht etwa dieser in der
Politik häufig anzutreffende Begriff, sondern die jüngst in
Begutachtung gewesene Novelle zur Zulassungsstellenverordnung. Die
soll eine Lieblingsidee der Verkehrsministerin verwirklichen: die
Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat.
Wer meint, dass das
Abspeichern und Ändern von Daten ähnlich der e-card ganz einfach ist,
irrt. Noch dazu wird die tolle Idee gar nicht billig sein. Wie
unsicher man sich bei dem Vorhaben ist, zeigt schon die Formulierung.
Jeder Fahrzeughalter hat die Möglichkeit, bei der guten alten
Zulassungsbescheinigung in Papier zu bleiben bzw. kann er auch
jederzeit wieder dazu zurückkehren. Der Unterschied zur Papierversion
ist gewaltig, bei den Sicherheitsmerkmalen dürfte man weit übers Ziel
geschossen haben. Da finden sich UV-Fluoreszenzfarben, Lasergravuren,
Hochprägungen, innenliegende Hologrammstreifen und ganz spezielle
Druckverfahren. Im Vergleich dazu wird die Papiervariante auf gelbem
Karton von einem x-beliebigen Drucker in der Versicherungsfiliale
ausgedruckt.
Der Haken an der Sache ist das Problem, dass die Daten zwar
elektronisch erfasst werden, aber gleichzeitig für Verkehrskontrollen
einfach ersichtlich, also aufgedruckt sein müssen. Damit ist aber der
gesamte Vorteil eines Speicherchips zunichte gemacht. Außerdem fehlen
mangels Platz für Gedrucktes einige Daten, von denen so manche
Probleme in der Praxis ausgehen können und werden. Am Chip sind
umfangreichere Daten gespeichert, aber wer hat schon ein Lesegerät?
Daher werden alle Räder und Reifenkombinationen samt Auflagen,
behördliche Eintragungen und Anmerkungen sowie die bekannten Anlagen
zur Zulassungsbescheinigung in ein Miniaturfeld gepresst. Am besten
man nimmt gleich alle Genehmigungsdokumente auf die Fahrt mit, denn
nur so wird man gröbere Schwierigkeiten mit derExekutive vermeiden
können. An die §-57a-Überprüfung hat man auch nicht wirklich gedacht,
so fehlt zum Beispiel die Nenndrehzahl, was bei der
Dieselrauchkontrolle nicht ohne Bedeutung ist. Nebenbei soll sich der
Prüfer die Farbe des Pickerls selbst aussuchen, auch diese fehlt.
Dass der gesamteUmweltdatenbereich fehlt, dürfte nicht von
besonderer praktischer Bedeutung sein. Diebe werden es jedoch danken,
dass die Farbe des Fahrzeuges nicht mehr angegeben ist.
JedeÄnderung am Datensatz bedeutet eine neue Karte. Obwohl der Preis
von 19,80 Euro ein Sonderangebot andeutet, ist es das nicht wirklich.
Schon der Gang zu den Landesbehörden ist neben dem zeitlichen Aufwand
nicht gerade billig - und dann noch 20 Euro zum Drüberstreuen!
Gespannt bin ich, wie all dieFehleintragungen, von denen es nach wie
vor unzählige gibt, gehandhabt werden. Wie immer wird der Autofahrer
überbleiben, ist er doch verantwortlich dafür, dass die Schreibkraft,
die etwas ganz anderes im Kopf hat, auch die richtige
Fahrgestellnummer eingibt.
Wenn man schon derartige Projekte in Angriff nimmt, sollte man sich
dochüberlegen, welcher zusätzliche Nutzen damit erreichbar ist. Wenn
tatsächlich einer erreichbar ist, kann die Lösung nur ein völliger
Umstieg auf das bessere System sein. Fahrzeuge haben heute viele
gesetzliche und verwaltungstechnische Anforderungen zu erfüllen.
Warum sollte es nicht möglich sein, diese mithilfe der elektronischen
Datenverarbeitung zusammenzuführen? Auf das einzelne Fahrzeug
bezogene Systeme wären denkbar, der Datensatz sollte auch bei
Besitzwechsel beim Fahrzeug verbleiben. Kontrollkriterien wie § 57a,
aber auch Reparaturvorgänge könnten darin enthalten sein. Den
Kfz-Betrieben sollte in den für sie relevanten Bereichen die
Möglichkeit der Datenbearbeitung eingeräumt werden.
Meine grundsätzliche Meinung zum Austausch von Dokumenten, die
wichtige technische Daten beinhalten, gegen Plastikkarten, wie sie
heute jeder Supermarkt als Kundenkarte anbietet, habe ich an dieser
Stelle bereits geäußert. Eine Funktion, die die meisten Kundenkarten
schon bieten, haben die Vordenker im BMVITvergessen, nämlich die
Zahlungsfunktion. Die Vorschläge unserer beiden "eisernen Ladys" im
Verkehrs-und Innenressort, die ja stets auf Erhöhungen von
Verkehrsstrafen hinauslaufen, wären im bargeldlosen Verkehr viel
unauffälliger abwickelbar.