Der juristische Kampf um die Garantievergütung scheint aussichtslos.
Jetzt ist die Politik gefordert.
Auch wenn es mancher im Autohandel gerne verschweigen würde: Die
Entscheidung, die das Oberlandesgericht Klagenfurt im Garantie- und
Gewährleistungsprozess von Walter Benda gegen Ex-Importeur Syma
getroffen hat, ist eindeutig. Die mit mangelhafter Vergütung
begründete Klage wurde abgewiesen.
Für Benda selbst ist das nur noch von theoretischem Interesse, wurde
doch einige Wochen zuvor ein Generalvergleich abgeschlossen. Damit
ist auch eine - allenfalls von der Kärntner Rechtsansicht abweichende
- Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof ausgeschlossen. Das
weithin als Musterprozess betrachtete Verfahren hat aber
Signalwirkung: Sowohl das "Böhmdorfer-Gutachten", das der
Ex-Justizminister 2006 im Auftrag des Fahrzeughandels verfasst hat,
als auch das "Praxishandbuch" des prominenten Kartellrechtlers Dr.
Norbert Gugerbauer wurden ignoriert.
Kein Einsatz für Mittelstand?
"Nur ein gänzlicher Ausschluss des Gewährleistungsregresses, der am
Wuchertatbestand zu messen ist, wäre sittenwidrig. Die von uns
beklagte Unterdeckung von 30 Prozent war für das Gericht nicht
ausreichend", fasst Rechtsanwalt Dr. Friedrich Knöbl zusammen. Er
drängt auf politische Maßnahmen, zumal dasThema angesichts der in
der EU diskutierten Gewährleistungsverlängerung immer brisanter
werde.
Bei der Wiener VW-Händlerin Leopoldine Schwandl läuft Knöbl offene
Türen ein. Doch die Langzeitfunktionärin, bekannt für ihren Kampf um
den Vollkostenersatz, ist enttäuscht: "10 Jahre lang haben wir uns in
der Wirtschaftskammer um einen Ausgleich bemüht, aber es ist uns
nicht gelungen. Solange sich kein Politiker ehrlich für die Klein-
und Mittelbetriebe einsetzt, wird sich die Industrie weiterhin ihre
eigenen Gesetze machen." (HAY)