Auch wenn es mancher im Autohandel gerne verschweigen würde: Die Entscheidung, die das Oberlandesgericht Klagenfurt im Garantie- und Gewährleistungsprozess von Walter Benda gegen Ex-Importeur Syma getroffen hat, ist eindeutig. Die mit mangelhafter Vergütung begründete Klage wurde abgewiesen.

Für Benda selbst ist das nur noch von theoretischem Interesse, wurde doch einige Wochen zuvor ein Generalvergleich abgeschlossen. Damit ist auch eine - allenfalls von der Kärntner Rechtsansicht abweichende - Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof ausgeschlossen. Das weithin als Musterprozess betrachtete Verfahren hat aber Signalwirkung: Sowohl das "Böhmdorfer-Gutachten", das der Ex-Justizminister 2006 im Auftrag des Fahrzeughandels verfasst hat, als auch das "Praxishandbuch" des prominenten Kartellrechtlers Dr. Norbert Gugerbauer wurden ignoriert.

Kein Einsatz für Mittelstand?

"Nur ein gänzlicher Ausschluss des Gewährleistungsregresses, der am Wuchertatbestand zu messen ist, wäre sittenwidrig. Die von uns beklagte Unterdeckung von 30 Prozent war für das Gericht nicht ausreichend", fasst Rechtsanwalt Dr. Friedrich Knöbl zusammen. Er drängt auf politische Maßnahmen, zumal dasThema angesichts der in der EU diskutierten Gewährleistungsverlängerung immer brisanter werde.

Bei der Wiener VW-Händlerin Leopoldine Schwandl läuft Knöbl offene Türen ein. Doch die Langzeitfunktionärin, bekannt für ihren Kampf um den Vollkostenersatz, ist enttäuscht: "10 Jahre lang haben wir uns in der Wirtschaftskammer um einen Ausgleich bemüht, aber es ist uns nicht gelungen. Solange sich kein Politiker ehrlich für die Klein- und Mittelbetriebe einsetzt, wird sich die Industrie weiterhin ihre eigenen Gesetze machen." (HAY)