Norbert Gugerbauer Vorbildwirkung: "Damit wurde festgehalten, dass Werkstättenbetreiber tatsächlich einen Rechtsanspruch auf einen Servicevertrag haben, sofern sie alle Standards erfüllen." Das gelte selbst dann, wenn der Importeur den Unternehmer aufgrund anderwärtiger Differenzen als "nicht vertrauenswürdig" betrachtet. Dass sich dieses Urteil nicht als Pyrrhussieg erweist, hängt freilich von der Zukunft der Kfz-GVO ab.