Dieser soll von den Werkstätten an die Autobesitzer übergeben werden. Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl will auf diese Weise "die Kunden schad-und klaglos halten". Derzeit gebe es immer wieder Fälle, in denen nach einer Versteigerung in der Wrackbörse osteuropäische Käufer Garantie-und Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen. Derart unseriöse Praktiken werde der Mustervertrag "wieder einen Schritt erschweren", meint Nagl. Ein Allheilmittel gegen die umstrittenen Restwertbörsen darf sich die Branche davon freilich nicht erwarten.