Spricht die Wettbewerbsbehörde im Langzeitstreit um die Wrackbörsen
ein Machtwort?
Sollte es sich tatsächlich um ein kartellrechtliches Vergehen
handeln, wird es für die Versicherungen sehr teuer", sagt Burkhard
Ernst. Der Wiener Landesgremialobmann treibt seinen Kampf gegen die
Restwertbörsen auf eine neue Spitze: Die Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) soll klären, ob die Plattformen überhaupt rechtlich zulässig
sind. "Erst einmal ist fragwürdig, dass regionale Unterschiede im
Preisgefüge bei den Bieterverfahren nicht berücksichtigt werden",
erläutert Ernst. Noch wichtiger sei aber, dass beinahe alle
Versicherungen die Totalschadensgrenze bei - niedrigen - 65 Prozent
des Wiederbeschaffungswerts ansetzen.
Kein korrekter Prozess?
Diese Gleichschaltung verwundert auch Dr. Norbert Gugerbauer,
Kartellrechtler und Mitglied der Wettbewerbskommission: "Das legt
nahe, dass die Grenze nicht aufgrund eines korrekten Marktprozesses
zustande gekommen ist. Marktwirtschaftlich wäre es, wenn es bei jeder
Versicherung individuell berechnete Werte geben würde."
Gugerbauer verweist darüber hinaus auf den eklatanten Unterschied zu
Deutschland, wo Reparaturen bis zu 130 Prozent des
Wiederbeschaffungswerts möglich sind. Hierzulande ist der
Branchenversicherer Garanta das einzige Unternehmen, das Arbeiten bis
zum vollen Wert ermöglicht. Die stark auf den Vertrieb über
Autohäusersetzenden Versicherer Allianz und carplus haben die
Totalschadensgrenze vor einiger Zeit auf 80 Prozent angehoben, die
Generali verzichtet zumindest bei einem Fahrzeugwert von weniger als
2.000 Euro auf die Wrackbörsen.
Interne Intrigen
Doch wird die BWB tatsächlich aktiv? "In der Regel werden unsere
Empfehlungen aufgenommen", sagt Gugerbauer. Bisher sind allerdings
keine Ermittlungen bekannt und manche Insider gehen davon aus, dass
sie überhaupt ausbleiben werden. Der im Frühjahr angekündigte
Musterprozess kommt ebenfalls nicht voran, da kaum Betriebe bereit
sind, mit Anlassfällen an die Öffentlichkeit zu treten.
Damit verharrt die Auseinandersetzung auf dem reichlich polemischen,
seit Jahren bekannten Niveau. Das ist nicht nur aus juristischer
Sicht bedauerlich: So weiß Ernst von kammerinternen Intrigen zu
berichten, die sich rund um seinen Einsatz gegen die Börsen entzündet
haben. Bei allem Verständnis für unterschiedliche Rechtsauffassungen
ist das ein Armutszeugnis für jene, die sie losgetreten haben. (HAY)