Sollte es sich tatsächlich um ein kartellrechtliches Vergehen handeln, wird es für die Versicherungen sehr teuer", sagt Burkhard Ernst. Der Wiener Landesgremialobmann treibt seinen Kampf gegen die Restwertbörsen auf eine neue Spitze: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) soll klären, ob die Plattformen überhaupt rechtlich zulässig sind. "Erst einmal ist fragwürdig, dass regionale Unterschiede im Preisgefüge bei den Bieterverfahren nicht berücksichtigt werden", erläutert Ernst. Noch wichtiger sei aber, dass beinahe alle Versicherungen die Totalschadensgrenze bei - niedrigen - 65 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ansetzen.

Kein korrekter Prozess?

Diese Gleichschaltung verwundert auch Dr. Norbert Gugerbauer, Kartellrechtler und Mitglied der Wettbewerbskommission: "Das legt nahe, dass die Grenze nicht aufgrund eines korrekten Marktprozesses zustande gekommen ist. Marktwirtschaftlich wäre es, wenn es bei jeder Versicherung individuell berechnete Werte geben würde."

Gugerbauer verweist darüber hinaus auf den eklatanten Unterschied zu Deutschland, wo Reparaturen bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts möglich sind. Hierzulande ist der Branchenversicherer Garanta das einzige Unternehmen, das Arbeiten bis zum vollen Wert ermöglicht. Die stark auf den Vertrieb über Autohäusersetzenden Versicherer Allianz und carplus haben die Totalschadensgrenze vor einiger Zeit auf 80 Prozent angehoben, die Generali verzichtet zumindest bei einem Fahrzeugwert von weniger als 2.000 Euro auf die Wrackbörsen.

Interne Intrigen

Doch wird die BWB tatsächlich aktiv? "In der Regel werden unsere Empfehlungen aufgenommen", sagt Gugerbauer. Bisher sind allerdings keine Ermittlungen bekannt und manche Insider gehen davon aus, dass sie überhaupt ausbleiben werden. Der im Frühjahr angekündigte Musterprozess kommt ebenfalls nicht voran, da kaum Betriebe bereit sind, mit Anlassfällen an die Öffentlichkeit zu treten.

Damit verharrt die Auseinandersetzung auf dem reichlich polemischen, seit Jahren bekannten Niveau. Das ist nicht nur aus juristischer Sicht bedauerlich: So weiß Ernst von kammerinternen Intrigen zu berichten, die sich rund um seinen Einsatz gegen die Börsen entzündet haben. Bei allem Verständnis für unterschiedliche Rechtsauffassungen ist das ein Armutszeugnis für jene, die sie losgetreten haben. (HAY)