InÖsterreich wird die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer eingerechnet. Laut der Kommission widerspricht das aber dem Rechtsgrundsatz, eine Steuer nicht nochmals besteuern zu können. Als Präzedenzfall dient Dänemark, dass für eine ähnliche Praxis vom EuGH verurteilt wurde. Bis auf "geringfügige oder unerhebliche Unterschiede", so die süffisante Spitze der Kommission, werde in Österreich das gleiche System praktiziert.

"Wir kämpfen seit Langem gegen diese Ungerechtigkeit", sagt Bundesgremialobmann Mag. Dr. Gustav Oberwallner. Der ARBÖ beginnt bereits, das Fell des noch nicht erlegten Bären zu verteilen: Die Autokäufer könnten im Falle einer positiven Entscheidung allein für 2009 rund 86 Millionen Euro zurückfordern, rechnet er vor. Für die vergangenen 5 Jahre bedeute das eine "Rückzahlungslawine" von über 467 Millionen Euro.

"Gute Argumente"

Das Finanzministerium ist dagegen "sehr gelassen", betont Sprecher Mag Harald Waiglein: "Wir haben sehr gute rechtliche Argumente." Im Gegensatz zuÖsterreich werde in Dänemark die Zulassungssteuer vom Kunden selbst abgeführt, hierzulande sei sie aber Teil des Entgelts beim Autokauf und daher sehr wohl besteuerbar. Bei Energieabgaben sei diese Praxis bereits juristisch bestätigt worden. Waiglein dämpft auch die Hoffnung auf allzu hohe Rückzahlungen. Erstens müsse der EuGH diese erst einmal genehmigen, zweitens habe der Gesetzgeber vieljährigen Rückzahlungsfristen erst vor Kurzem einen Riegel vorgeschoben. Klar scheint damit nur eines: Die Entscheidung wird mindestens ein Jahr auf sich warten lassen. (HAY)