Nachdem die EU-Kommission mit ihrer Kritik an denösterreichischen
Kfz-Steuern auf taube Ohren gestoßen ist, zieht sie vor den
europäischen Gerichtshof.
InÖsterreich wird die NoVA in die Bemessungsgrundlage für die
Mehrwertsteuer eingerechnet. Laut der Kommission widerspricht das
aber dem Rechtsgrundsatz, eine Steuer nicht nochmals besteuern zu
können. Als Präzedenzfall dient Dänemark, dass für eine ähnliche
Praxis vom EuGH verurteilt wurde. Bis auf "geringfügige oder
unerhebliche Unterschiede", so die süffisante Spitze der Kommission,
werde in Österreich das gleiche System praktiziert.
"Wir kämpfen seit Langem gegen diese Ungerechtigkeit", sagt
Bundesgremialobmann Mag. Dr. Gustav Oberwallner. Der ARBÖ beginnt
bereits, das Fell des noch nicht erlegten Bären zu verteilen: Die
Autokäufer könnten im Falle einer positiven Entscheidung allein für
2009 rund 86 Millionen Euro zurückfordern, rechnet er vor. Für die
vergangenen 5 Jahre bedeute das eine "Rückzahlungslawine" von über
467 Millionen Euro.
"Gute Argumente"
Das Finanzministerium ist dagegen "sehr gelassen", betont Sprecher
Mag Harald Waiglein: "Wir haben sehr gute rechtliche Argumente." Im
Gegensatz zuÖsterreich werde in Dänemark die Zulassungssteuer vom
Kunden selbst abgeführt, hierzulande sei sie aber Teil des Entgelts
beim Autokauf und daher sehr wohl besteuerbar. Bei Energieabgaben sei
diese Praxis bereits juristisch bestätigt worden. Waiglein dämpft
auch die Hoffnung auf allzu hohe Rückzahlungen. Erstens müsse der
EuGH diese erst einmal genehmigen, zweitens habe der Gesetzgeber
vieljährigen Rückzahlungsfristen erst vor Kurzem einen Riegel
vorgeschoben. Klar scheint damit nur eines: Die Entscheidung wird
mindestens ein Jahr auf sich warten lassen. (HAY)