Vor kurzer Zeit wurde die Richtlinie zur periodischen technischenÜberwachung von Kraftfahrzeugen neu gefasst und mit der Ziffer
2009/40 veröffentlicht. Obwohl es sich um Mindestanforderungen, also
den kleinsten gemeinsamen Nenner aus den sehr unterschiedlichen
Staaten handelt, lässt die Richtlinie den einzelnen Regierungen doch
genügend Freiraum, um wenigstens im eigenen Bereich für ausreichende
Qualität zu sorgen.
Problematisch scheint nur die Pflicht zur
gegenseitigen Anerkennung der Prüfergebnisse bei Fahrzeugen aus
Staaten, die es mit der Überwachungsqualität eben weniger genau
nehmen. Eine Harmonisierung der Prüfzertifikate wurde leider
unterlassen, ebenso fehlen Hinweise zum Mitführen der Prüfnachweise
im Verkehr.
Für Österreich sehr wichtig ist die Tatsache, dass die Richtlinie die
Möglichkeit des Tätigwerdens privatwirtschaftlicher Organisationen
und Werkstätten explizit erwähnt und der jeweiligen staatlichen
Kontrolle unterstellt. Große ausländische Prüforganisationen haben
bereits Marktchancen gewittert und versucht, unser System aus den
Angeln zu heben, dem Schicksal sei es gedankt ohne Erfolg.
Die von der Richtlinie sehr streng erfassten Fahrzeuggruppen sind
Busse, schwere Lkws und deren Anhänger sowie Taxis und Krankenwagen.
Hier gilt von Beginn weg ein jährlicher Prüfbedarf. Für vierrädrige
Kfz unter 3.500 kg bzw. mit höchstens 8 Sitzen lautet die Regel
4-2-2. Nicht erfasst sind einspurige Kfz und die landwirtschaftlichen
Fahrzeuge unter 3.500 kg. Unterstellt man eine 12-jährige Lebensdauer
eines Pkw, bedeutet dies nur 4 Prüfungen innerhalb des Zeitraums. Ob
man damit den gesteigerten Anforderungen an Umweltqualität gerecht
werden kann, sei dahingestellt. Nach unserem Schema kommt man auf die
doppelte Anzahl Prüfungen. Es bleibt den einzelnen Staaten
überlassen, kürzere Prüfintervalle und auch zusätzliche Fahrzeugarten
vorzuschreiben - allerdings nur innerhalb des eigenen
Hoheitsgebietes.
Wieüblich sollen die Prüfungen ohne den Ausbau von Fahrzeugteilen
durchgeführt werden. Ein Thema, das man offensichtlich nicht
ansprechen wollte, ist die Genehmigungskonformität der einzelnen
Baugruppen. Veränderungen oder Umbauten von Kraftfahrzeugen werden
nicht erwähnt. Die Akzeptanz solcher Maßnahmen dürfte von Land zu
Land stark abweichen. Auch heikle Themen, wie etwa unzureichende
Unfallreparaturen, hat man sich erspart.
Die Frage der Prüfverfahren wird hauptsächlich im Falle der
Abgasprüfungen erwähnt, die der dazu geeigneten Prüfgeräte eigentlich
gar nicht. Vor allem im Abgasbereich können nicht justierte
Prüfgeräte enorme Messabweichungen erzeugen. Bei Fahrzeugen mit
Ottomotor und OBD-Einrichtungen kann die Messung beiLeerlaufdrehzahl
des Motors entfallen, wenn das OBD-Gerät die richtige Funktion der
Abgasreinigung anzeigt. Allerdings muss auch das OBD-Gerät einer
Funktionskontrolle unterzogen werden.
Für historische Kraftfahrzeuge bestünde die Möglichkeit besondere
Regelungen zu erlassen, allerdings wird der Begriff "historisch" mit
Baujahren vor 1960 abgegrenzt. Die international übliche Definition
eines historischen Fahrzeuges beginnt bei 30 Jahren - und nicht bei
fast 50! Hier wird es nochabstimmender Maßnahmen bedürfen. Im
Prinzip erfüllt aber das 2-Jahres-Intervall der Prüfung historischer
Kfz nach österreichischer Definition die Richtlinie immer noch.
Für Österreich bringt die Richtlinie keinen großen Umstellungsbedarf,
da unser System aufgrund langjähriger Erfahrung um einiges strenger
ist. Zu fürchten ist nur die im Güterverkehr bereits übliche
Abwanderung in Staaten mit weniger strengen Bestimmungen. Fatal würde
sich eine gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten anderer
Staaten auch für Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind,
auswirken. So weit sind wir noch nicht und wir wollen hoffen, dass
uns das erspart bleibt. Alles in allem kann die Richtlinie als Beginn
einer Harmonisierung der technischen Überwachung angesehen werden.
Bis man wirklich einen einheitlichen Qualitätsstandard erreichen
kann, wird noch einige Zeit vergehen. Die Mitgliedstaaten müssen der
Kommission die jeweiligen innerstaatlichen Regelungen mitteilen. Man
könnte etwas daraus lernen.