Seit Jahren fordern die Kfz-Betriebe eine finanzielle Abgeltung der
Totalschadensabwicklung. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.
Wird ein beschädigtes Fahrzeug als Totalschaden klassifiziert, ist
der Aufwand für den betroffenen Kfz-Betrieb noch nicht zu Ende. Die
Chancen, durch "Ausschlachten" der Havarie die damit verbundenen
Kosten wettzumachen, sind in Zeiten des grenzüberschreitenden
Wrackhandels aber gering. Umso dringender ist dieForderung des
Reparaturgewerbes, von der Versicherungswirtschaft dafür eine
angemessene Entschädigung zu erhalten.
Vorbild dafür ist die seit Langem etablierte "Nebenkostenpauschale",
die derzeit 31 Euro pro repariertem Fahrzeug beträgt. Die gewünschte
"Totalschadenspauschale" sollte etwa doppelt so hoch ausfallen, heißt
es aus dem Gewerbe.
Einigung bis Jahresende?
Ende August trafen Vertreter von Werkstätten und Versicherungen zu
einer ersten Verhandlungsrunde zusammen. "Grundsätzlich haben wir uns
dabei auf ein Modell geeinigt", berichtet Arthur Clark,
Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer. Dieses müsse noch rechtlich
geprüft und von den Vorständen der einzelnen Versicherer abgesegnet
werden.
Eine rasche Einigung erscheint wahrscheinlich, denn die Gegenseiteäußert sich ähnlich positiv. "Wenn sich alle Seiten bemühen, wird es
eine Lösung geben", sagt Dr. Erik Eybl, Generali-Manager und
Vorsitzender des Schadensausschusses im Versicherungsverband: "Ende
des Jahres könnte alles unter Dach und Fach sein." Allerdings sollte
sich nicht wiederholen, wasvor einigen Jahren geschehen ist: Damals
scheiterte eine ähnliche Einigung in letzter Minute an
Maximalforderungen einzelner Gewerbevertreter.