Wird ein beschädigtes Fahrzeug als Totalschaden klassifiziert, ist der Aufwand für den betroffenen Kfz-Betrieb noch nicht zu Ende. Die Chancen, durch "Ausschlachten" der Havarie die damit verbundenen Kosten wettzumachen, sind in Zeiten des grenzüberschreitenden Wrackhandels aber gering. Umso dringender ist dieForderung des Reparaturgewerbes, von der Versicherungswirtschaft dafür eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Vorbild dafür ist die seit Langem etablierte "Nebenkostenpauschale", die derzeit 31 Euro pro repariertem Fahrzeug beträgt. Die gewünschte "Totalschadenspauschale" sollte etwa doppelt so hoch ausfallen, heißt es aus dem Gewerbe.

Einigung bis Jahresende?

Ende August trafen Vertreter von Werkstätten und Versicherungen zu einer ersten Verhandlungsrunde zusammen. "Grundsätzlich haben wir uns dabei auf ein Modell geeinigt", berichtet Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer. Dieses müsse noch rechtlich geprüft und von den Vorständen der einzelnen Versicherer abgesegnet werden.

Eine rasche Einigung erscheint wahrscheinlich, denn die Gegenseiteäußert sich ähnlich positiv. "Wenn sich alle Seiten bemühen, wird es eine Lösung geben", sagt Dr. Erik Eybl, Generali-Manager und Vorsitzender des Schadensausschusses im Versicherungsverband: "Ende des Jahres könnte alles unter Dach und Fach sein." Allerdings sollte sich nicht wiederholen, wasvor einigen Jahren geschehen ist: Damals scheiterte eine ähnliche Einigung in letzter Minute an Maximalforderungen einzelner Gewerbevertreter.