Laut einem deutschen Urteil berechtigen Herstellerangaben zum
Spritverbrauch, die um weniger als 10 Prozent vom realen Verbrauch
abweichen, noch nicht zum Kaufrücktritt. Aber, so Fachanwalt Dr.
Martin Brenner: "Ist in den Herstellerangaben nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es sich um in der Praxis nicht erzielbare
Idealwerte handelt, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen
erreichbar sind, könnte sich der Kunde darauf berufen, er sei davon
ausgegangen, dass es sich um einen realistischen Verbrauch handelt."
Für die Beweisführung ist freilich ein gerichtlich beeideter
Sachverständiger nötig. Die normierte Verbrauchsmessung kostet
beispielsweise bei der TU Wien zwischen 4.500 und 5.500 Euro netto.