Mit einer§-57a-Überprüfung bei jeder Ummeldung hat Mag. Dr.
Gustav
Oberwallner, scheidender Bundes-und in Oberösterreich weiter
amtierender Landesgremialobmann des Fahrzeughandels, eine langjährige
Forderung der Reparaturbranche aufgegriffen. Damit würde bei
Unfallfahrzeugen, vor allem nach einer Vermarktung über
Restwertbörsen, die Qualität der Reparaturen automatisch überprüft.
Eine weitere Forderung Oberwallners betrifft die Kurzzulassungen.
Hier hält er eine Klarstellung des Berechnungsmodus für unabdingbar.
Sonst bestehe die Gefahr, dass Autohändler aufgrund unrichtiger
Schätzungen der Bemessungsgrundlagen Jahre später bei
Betriebsprüfungen mit empfindlichen Nachzahlungen konfrontiert
würden.