Alle renommierten Fahrzeughersteller sind derzeit bemüht, ihre
Kompetenz auf dem Gebiet der Elektrofahrzeuge unter Beweis zu
stellen. Es erhebt sich nur die Frage nach den Motiven: Sind die
Produkte reine Imageträger oder handelt es sich um realistische
Konstruktionen mit Chancen am Markt? Zu den zahlreichen technischen
Problemen kommen juristische,marktpolitische und sonstige hinzu.
Die
Kompetenzlage wird noch einiger Klarstellungen bedürfen und nicht
zuletzt werden die Berufsbilder Erweiterungen benötigen. Der noch gar
nicht so alte Mechatroniker wird zum Mechatletriker oder Elektaniker
mutieren.
Die Idee, Innenstädte von schädlichen Abgasen und Lärm zu entlasten,
klingt natürlich bestechend. Die dazu erforderliche Energie muss
allerdings bereitgestellt werden. Mit der Steckdose in der
Mietwohnung samt Verlängerungskabel wird dabei nicht viel zu holen
sein, da müssen schon ernsthafte Ladestationen her,klarerweise mit
Kraftstrom. Einig, wie Europa nun einmal ist, streitet man sich
bereits um die Gestaltung der Steckdosen. Auf höherer technischer
Ebene entsteht die Frage, ob nicht die in den USA gängige
Gleichstromversorgung wegen des besseren Wirkungsgrades bei der
Aufladung vorzuziehen wäre.
Der Mehrbedarf an Energie muss von irgendwoher kommen. Wenn der
Erzeugungsprozess bereits einen erheblichen Teil der CO 2-Mengen
ausmacht oder die Gefahr nuklearer Katastrophen heraufbeschwört, dann
geht der technische Sinn komplett verloren. Also hin zu
Solartechnologie, Wind-und vor allem Wasserkraft! Die grüne Bewegung
wird sich überlegen müssen, ob Aktionen wie die Besetzung der
Hainburger Auen wirklich so umweltschonend sind, wie sie ohne
Berücksichtigung konventioneller Alternativen scheinen.
So wie sich der Fall heute darstellt, wird die das Fahrzeug
betreffende Elektroanlage (Antrieb und Steuerung) nach Interpretation
durch die EU-Kommission nur fahrzeugtechnischen Gesetzen unterworfen
sein. Die Aufladung der Batterien und Energieverteilung sind durch
allgemeine elektrische Regeln wie die Niederspannungsrichtlinie undÖVE-Normen abgedeckt. Die Genehmigung batteriebetriebener
Elektrofahrzeuge erfolgt auf Basis der ECE-Regelung 100. Das klingt
sehr gut, allerdings haben KFG und KDV davon noch nichts gehört. Es
liegt also am individuellen Prüforgan, wie bei der Genehmigung
vorzugehen ist, womit eigenartigen Auslegungen der Gesetzeslage Tür
und Tor geöffnet sind.
Ganz ohne Gefahren sind Batterien größerer Leistung auch nicht: Die
einen neigen zu Knallgasbildung, die anderen benötigen konstant
gehaltene Temperaturen. Hoffentlich müssen nicht einige Fahrzeuge in
die Luft gehen, bis die verantwortlichen Herren aufwachen. Zumindest
für die §-57a-Überprüfung sollten Vorkehrungen getroffen werden.
Technisch bringen elektrische Teil-und Vollantriebe viele Vorteile
mit sich. Elektromotoren lassen sich -auch mit kleinen
Verbrennungsmotoren zusammen -in kompakten Einheiten konstruieren.
Der Einbau kann direkt am einzelnen Rad oder an den Achsen
vorgenommen werden. Allradantriebe sind damit kein Problem,
Fahrdynamiksteuerungen softwaremäßig einfach realisierbar.
Bremsenergien können zurückgewonnen werden, bei Zweirädern ist der
Einsatz von Schnellwechselsystemen für Batterien (Akkupacks) machbar.
Über kurz oder lang wird man den Weg zum Elektrofahrzeug gehen
müssen. Dazu bedarf es gar nicht der Explosion von Bohrinseln: Für
extrem besiedelte Gebiete und Städte mit vielen Millionen Einwohnern
ist es eine Frage des Überlebens. Für uns als Trittbrettfahrer
internationaler Entwicklungen ergäbe sich der Vorteil einer
geringeren Abhängigkeit von Energieimporten, vorausgesetzt die
Politik setzt die notwendigen Entscheidungen. Trotz allem wird noch
viel Wasser (mehr oder weniger energetisch genutzt) die Donau
hinunterrinnen, bis es so weit sein kann.