Das Bundesgremium Fahrzeughandel hat im Zuge der Begutachtung heftige
Kritik an der Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft geübt.
Die
Gesetzesänderung sieht sektorale Fahrverbote ("Umweltzonen") und nur
im Internet kundgemachte Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Das
Bundesgremium unterstrich, dass die "verwaltungsund kostenintensiven
Restriktionen" weit weniger Wirkung zeigen würden als beispielsweise
eine Ökoprämie.Die für Umweltzonen erforderliche Kennzeichnung der
Fahrzeuge müsse laut Bundesgremialobmann Dr. Gustav Oberwallner
freiwillig erfolgen. Ferner lehnte er einen staatlichen Fixpreis für
die Fahrzeugeinstufung durch die Kfz-Betriebe ab. Oberwallner
wörtlich: "Die Betriebe müssen ihren Aufwand zunormalen Konditionen
verrechnen können." Überdies wurde angeregt, Diesel-Pkw der
Abgasklasse Euro 4 länger als bis Ende 2015 vom Fahrverbot
auszunehmen.