Keine Gedanken gemacht
„Aus meiner Sicht ist das eine politische Entscheidung und ich glaube nicht, dass man sich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht hat, welche Auswirkungen das haben wird“, sagt Jörg Silbergasser, Landesinnungsmeister der Oberösterreichischen Fahrzeugtechnik.  „Eine Verlängerung der §57a-Intervalle sehe ich persönlich sehr kritisch. Wenn Fahrzeuge im Außendienst etwa oft 60.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen und nach 4 Jahren zum ersten Mal zum Pickerl kommen, ist damit zu rechnen, dass entsprechende Abnützungen vorhanden sind – oft auch in größerem Maß. Man sollte vor allem die Verkehrs- und Betriebssicherheit an oberste Stelle stellen, das betrifft auch die regelmäßigen Abgasmessungen, die ja im Fokus der -Umweltpolitik stehen.“
Jörg Silbergasser

Kein Vorteil für Konsumenten
„Es ist schade, dass die Bundesregierung nicht im Vorfeld die Experten befragt, sondern einen Vorschlag auf den Tisch legt, der aus unserer Sicht zulasten der Sicherheit geht“, wie Elmar Schmarl, Landesinnungsmeister der Tiroler Fahrzeugtechnik meint.  „Österreichs Topografie ist anders als in vielen Ländern Europas, wir haben Gebirgsstraßen, es liegt viel mehr Salz auf den Straßen und derzeit sehen wir verstärkt auch bei E-Autos, dass bereits nach 3 Jahren die Bremsen nicht mehr funktionieren.“
Dazu drohten den Kunden bei längeren §57a-Intervallen kostspielige Reparaturen, „unter dem Strich sehen wir für Konsumentinnen und Konsumenten keine Vorteile – im Gegenteil: Es könnte, auch weil die Autos länger gefahren werden, zu mehr Folgeschäden kommen.“
Elmar Schmarl

Sicherheitsrisiko
„Die von Deregulierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn vorgeschlagene Pickerl-Intervallverlängerung stellt aus meiner Sicht ein Sicherheitsrisiko für Autofahrerinnen und Autofahrer dar“, so Walter Aigner, Landesinnungsmeister der Salzburger Fahrzeugtechnik. „Ungeklärt ist die Frage, in welcher Form leichte Nutzfahrzeuge und Taxis künftig überprüft werden, umwelttechnisch ist eine Intervallverlängerung abzulehnen. Außerdem könnten unseren Kunden erhebliche Nachteile entstehen, wenn Fahrzeuge im 2-Jahres-Rhythmus begutachtet werden, da Mängel dann erst später erkannt werden und teure Folgeschäden oder im schlimmsten Fall auch Unfälle drohen könnten. Am neuen TÜV-Report erkennt man auch, dass E-Autos massive Probleme an den Achsen haben.“
Walter Aigner

Gefahr durch schwere Mängel
„Wir haben bezüglich der geplanten §57a-Intervallverlängerung im Vorfeld keine genauen Informationen erhalten“, berichtet Michael Schnabl, Landesinnungsmeister der Kärntner Fahrzeuginnung. „Es gibt in Österreich eine bedeutende Anzahl von Beschäftigten im Außendienst, die oft 50.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen, wenn man erst nach 4 Jahren das erste Mal zur Begutachtung kommt, können mit solchen Laufleistungen gerade bei relevanten Bauteilen wie Radaufhängung oder der Bremsanlage schwere Mängel auftreten. Der Sicherheitsaspekt ist hier zu berücksichtigen. Auch an neueren Fahrzeugen – Verbrenner und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben – werden vor allem nach hohen Kilometer-leistungen öfters erhebliche Defekte festgestellt.“
Michael Schnabl

Waren nicht involviert
„Die geplanten neuen, verlängerten Intervalle im Rahmen der §57a-Überprüfung sind für uns abrupt gekommen, wir waren nicht involviert und haben unser Know-how und unsere Expertisen nicht einfließen lassen können“, bedauert Stefan Pirker, Landesinnungsmeister-Stellvertreter der Vorarlberger Fahrzeugtechnik. 
Bei Herstellern seien Inspektionen zwar jährlich oder zweijährlich vorgeschrieben, aber Fahrzeuge, die aus der Wartung herausgenommen und viele Kilometer gefahren würden, könnten durchaus eine Gefahrenquelle darstellen. 
Leichte Mängel könnten bei zweijährigen Begutachtungs--Intervallen auch Folgeschäden bewirken, was dann auch teurere Reparaturen und dadurch auch höhere Kosten für die Autofahrerinnen und Autofahrer verursachen könnte.
Stefan Pirker

Bundesinnung tief enttäuscht
Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik zeige sich über die jüngsten politischen Entwicklungen rund um die §57a-Fahrzeugüberprüfung tief enttäuscht, wie Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer unterstreicht.  
„Die Verlängerung der Intervalle erhöht das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer und schwächt ein bewährtes Sicherheitsnetz, das seit Jahren verlässlich wirkt.“ Österreich zähle mit rund 20 Prozent weniger Verkehrsunfällen als der EU-Schnitt zu den sichersten Staaten Europas.  „Verkehrssicherheit ist kein politisches Experimentierfeld. Wir werden uns weiterhin entschieden dafür einsetzen, das bewährte Prüfsystem aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sinnvolle Verbesserungen umzusetzen“, so -Keglovits-Ackerer.
Roman Keglovits-Ackerer

Mehr Fahrzeuge mit Mängeln
„Ich gehe davon aus, dass – sollte es zu einer Intervallverlängerung bei §57a-Überprüfungen kommen – in Zukunft deutlich mehr Fahrzeuge mit schweren Mängeln auf den Straßen unterwegs sein werden“, erklärt Emin Yilmaz, Landesinnungsmeister der Wiener Fahrzeugtechnik. Es sei damit zu rechnen, dass vor allem mehr Mängel bei Bremsen und Fahrwerk auftreten könnten. „Österreich ist im EU-Raum – was periodische Fahrzeugbegutachtungen betrifft – ein Top-Land und erfüllt damit die höchsten Standards, weshalb aus meiner Sicht die derzeitige Regelung beibehalten werden sollte. Mit einer Verlängerung der Prüffristen wird nicht entbürokratisiert, sondern diese geht zulasten der Sicherheit.“
Emin Yilmaz

Intervallverlängerung nicht sinnvoll
„Auch wenn manche Autofahrerinnen und Autofahrer eine Pickerl-Intervall-verlängerung aus Kostengründen begrüßen, halte ich diese nicht für sinnvoll, weil sie zulasten der Sicherheit geht“, ist Manfred Beck, Landesinnungsmeister der Burgenländischen Fahrzeugtechnik überzeugt. „Es gibt Fahrzeuge, mit denen oft 40.000 oder mehr Kilometer pro Jahr gefahren werden, nach 4 Jahren – so wie in der Neuregelung vorgesehen – haben solche Pkws bereits 160.000 Kilometer am Tacho, wenn sie zur ersten Begutachtung kommen.“ Auch die Salzstreuung führe zu Problemen, „wobei es oft zu Oxidierungen kommt und damit Schweißnähte am Fahrwerk zum Problem werden können“. Speziell bei E-Autos könnten aufgrund ihres Gewichts auch frühzeitig Mängel am Fahrwerk auftreten.
Manfred Beck

Schlagende Argumente liefern
„Der derzeit vorliegende Vorschlag bezüglich §57a-Intervallverlängerung geht in die Begutachtung und der Beschluss soll erst im März 2026 fallen“, sagt Thomas Marichhofer, Bundesinnungsmeister--Stellvertreter und Landesinnungsmeister der Steirischen Fahrzeugtechnik. „Aus unserer Sicht geht die Sicherheit auf der Straße vor. Wir waren definitiv überrascht, dass dieser Vorschlag gekommen ist, weil wir seitens der Fachgruppe nicht gefragt worden sind, obwohl wir jeden Tag unsere Arbeit im Hintergrund verrichten und über entsprechende Expertise verfügen. Dennoch werden wir versuchen, Kompromisslösungen zu erarbeiten und der Politik schlagende Argumente zu liefern, die dann vielleicht einen Umdenkungsprozess auslösen könnten.“
Thomas Marichhofer