Die §57a-Software Vecos wird laufend optimiert und an die Anforderungen der Prüfstellen und Werkstätten angepasst. Ziel ist es, die Anwendung noch präziser und praxisgerechter zu gestalten – ohne den Prüfer in seiner Eigenverantwortung einzuschränken.

Mehr Eigenverantwortung

„Die Behörden wollen nicht, dass Betriebe zu auto-matisiert arbeiten, sondern der Prüfer aktiv mitdenkt“, erklärt Markus Singer, Leiter Vertrieb bei ZBD und Vecos. So dürfen Vorgaben nicht unkritisch übernommen werden, damit Fehler bei der Eingabe und damit beim Prüfergebnis vermieden werden.

Ein Schwerpunkt der aktuellen Anpassung betrifft die Bremsprüfung bei zweiachsigen Anhängern. Die Bremsmethode wurde dahingehend geändert, dass nicht mehr das Eigengewicht, sondern das Prüf-gewicht, auf die Achsen verteilt, herangezogen wird. Damit hier keine Fehler in der Bewertung erfolgen, muss der Prüfer nun selbst überprüfen, wie sich die Gewichte aufteilen. „Wichtig ist, dass die richtige Bremsmethode und das passende Prüfgewicht -gewählt werden, um ein korrektes Gutachten zu erstellen“, betont Singer. Ziel sei, dass Prüfer sich bewusst mit den Werten auseinandersetzen – und nicht nur vorgegebene Parameter übernehmen. 

Fahrbremsprüfung bei Traktoren

Auch bei der Fahrbremsprüfung von Traktoren wurde die Voreinstellung präzisiert. Bei der Überprüfung der Hilfsbremse muss bei Fahrzeugen mit Allradantrieb die Bremswirkung nun manuell berechnet werden, da sich durch den Allradantrieb die Mindestbremswirksamkeit ändert. „Wichtig ist, dass der Prüfer die Plausibilität überprüft und selbst den Wert berechnet“, so Singer. Im Mängelkatalog ist die entsprechende Berechnungstabelle hinterlegt. Sie zeigt, in welchem Prozentbereich die Hilfsbremse zu bewerten ist. Nur so lässt sich verhindern, dass ein fehlerhaftes Gutachten ausgestellt wird.