Die deutsche Bundesregierung hat den Entwurf des 8. Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um – ein weiterer Schritt, um Elektromobilität in Deutschland zu fördern und Bürgerinnen und Bürger gezielt zu entlasten. „Die gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat weiterhin hohe Priorität. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung damit weiter die Elektromobilität. Das stärkt den Automobilstandort Deutschland und sichert Arbeitsplätze“, erklärte das Bundesfinanzministerium.

Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betonte: „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die umsteigen wollen, und unterstützt gleichzeitig die Industrie. Unser Ziel ist klar: Die besten Autos sollen weiterhin in Deutschland gebaut werden.“

Steuerfreiheit bis Ende 2035

Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen und Umrüstungen bis Ende 2030 – statt bisher bis 2025 – von der Kfz-Steuer befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt somit für alle betroffenen Fahrzeuge bis Ende 2035. Nach Angaben des Finanzministeriums setze die Maßnahme gezielte Kaufanreize und sei ein wichtiger Beitrag, um die Automobilbranche auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität zu stärken.

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung zusätzliche Schritte zur Unterstützung der E-Mobilität eingeleitet. So wurde im Oktober ein neues Förderprogramm beschlossen, das vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge unterstützt. Dafür stehen bis 2029 Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie zusätzlich drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Auch steuerlich gibt es weitere Vorteile: Für Elektrofahrzeuge wurde eine degressive Abschreibung von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Zudem steigt die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro – eine Regelung, von der auch höherwertige E-Dienstwagen profitieren.