Schon kurzes Abstellen oder bloßes Wenden eines Fahrzeugs auf fremdem Grund könne hohe Zahlungsforderungen nach sich ziehen. Die deutliche Senkung der Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren seien ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die systematische Abzocke. Gemeinsam mit ARBÖ, VKI, AK, WKO und der Rechtsanwaltskammer werde der ÖAMTC über diese Neuerungen auf den jeweiligen Unternehmenswebsites und in der persönlichen Beratung intensiv informieren. „Die Verunsicherung bei den Konsumentinnen und Konsumenten ist nach wie vor groß. Dass es nun endlich wirksame rechtliche Rahmenbedingungen und eine deutliche Kostensenkung gibt, ist ein wichtiges Signal", sagt Mag. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste.
Bei Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen betrage die Bemessungsgrundlage laut ÖAMTC für Anwaltskosten nun 40 €, die Gerichtsgebühr 70 €. Inklusive Halterauskunft könne ein Gerichtsverfahren damit im günstigsten Fall rund 200 Euro kosten. „Voraussetzung ist aber, dass nicht gestritten wird“, so Hoffer.
Das Beste sei somit, gar nicht zu Gericht zu gehen und dadurch einen Versäumungsbeschluss zu veranlassen. „Überhöhte außergerichtliche Zahlungsforderungen von 350 oder 400 Euro verlieren damit ihre Grundlage“, so Hoffer. Auch so genannte Prozessverzichtsvereinbarungen sollten künftig diesen Betrag jedenfalls nicht überschreiten.
Neu sei auch, dass diese Fälle künftig bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden könnten. Mit dieser Möglichkeit erwarte der Mobilitätsclub eine bundesweite Klärung offener Rechtsfragen, die bislang nur bis zu den Landesgerichten herangetragen werden hätten können.
Neben den Kosten nach Störungen des Besitzes von Privatgrund und Inkassoforderungen erreichten den ÖAMTC regelmäßig auch Beschwerden über Forderungen wegen Verstößen gegen Parkordnungen, etwa auf Supermarkt- oder Park & Ride-Parkplätzen. Hier habe der Fachverband Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmen der WKO reagiert und Verhaltensrichtlinien zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen veröffentlicht. Im Fokus stünden dabei Transparenz, gute Erkennbarkeit der Bedingungen sowie die Angemessenheit von Sanktionen. Ziel sei es, unseriöse „Abkassierfallen“ zu verhindern und faire, nachvollziehbare Lösungen zu fördern. „Die neuen Leitlinien und Infoblätter sollen Orientierung bieten, wie man Parkverstöße seriös verhindert und – wenn nötig – angemessen ahndet“, so Hoffer.
