Seit dem 6. Juli 2022 gibt es für in der EU neu typisierte Fahrzeuge bereits die Regelung, dass sie gewisse Assistenz- und Sicherheitssysteme (ADAS) mit an Bord haben müssen. Was bisher schon für neue Fahrzeugtypen gilt, wird nun auch für alle Neuzulassungen wirksam. Denn ab dem 6. Juli 2024 müssen Neufahrzeuge in der EU folgende Sicherheitssysteme verbaut haben:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Notbremslicht
  • Müdigkeitswarner
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
  • „Alkolock“

 

Der größte Teil dieser Assistenzsysteme ist für die breite Mehrheit keine Neuerung mehr. Rückfahrsensoren, Adaptive Tempomaten oder aber auch Notbremslicht gibt es bereits in Neufahrzeugen der letzten Jahre. Eine wirkliche Erneuerung ist die Datenerfassung im Fahrzeug und deren Verwendung.

Datenauswertung beim Unfall

Bei der Ereignisbezogenen Datenaufzeichnung geht es nicht, wie von Kritikern und Verschwörungstheoretikern befürchtet, um Geschwindigkeitsdaten, die an Polizeibehörden weitergeleitet werden. Vielmehr geht es um Daten für die Unfallforschung. Parameter, die vor, nach und während eines Unfalls gemessen wurden, werden anonymisiert gesammelt und abgelegt und dann für ebendiese Unfallforschung zur Verfügung gestellt.

Dabei dürfen allerdings keine Rückschlüsse auf Fahrzeug, Halter oder Lenker möglich sein – was für Datenschützer der wichtigste Punkt an der neuen Verordnung war. Denn die Daten des Fahrzeuges werden laufend gemessen, aber nur dann dauerhaft gespeichert, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Zudem kann diese Speicherung, anders als andere ADAS, nicht deaktiviert werden.
Neu ist auch der sogenannte „Alkolock“ – oder besser die vorbereitete Schnittstelle für selbigen. Sie dient zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren.

Grundsätzlich gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung die besagt, dass 10 Prozent der Neuzulassungen eines Importeurs aus dem Vorjahr ab dem 6. Juli innerhalb eines Jahres auch ohne den neuen Systemen in den Markt gebracht werden dürfen.

Neuerungen bei der Cybersicherheit

Ab Juli sind neben den von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssystemen auch weitere Neuerungen rund um die Fahrzeug-Software verpflichtend. Die UNECE-Regularien sind ebenfalls ab Juli für alle Neufahrzeuge verpflichtend. Sie befassen sich vor allem mit dem Thema Cybersicherheit. So müssen Automobilhersteller künftig klare Anforderungen für IT-Sicherheit und Software-Updates von Fahrzeugen festlegen.

Außerdem müssen Hersteller gesonderte Sicherheitsmaßnahmen bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen, um Risiken entlang der Wertschöpfungskette zu mindern. Verpflichtend ist außerdem ein Mechanismus in der Software der Fahrzeuge, der Cyberangriffe erkennt und ggf. auch abwehrt. Außerdem sind Hersteller künftig dazu verpflichtet, dass Softwareupdates sicher übertragen werden können. Dies betrifft auch die rechtliche Grundlage für Over-the-Air-Updates. 
Die neuen UN-Regeln gelten vor allem als Vorbau für Fahrzeuge, die künftig autonom fahren sollen. Mit den Sicherheitsvorkehrungen soll die Gefahr von möglichen Cyberattacken auf teil- und voll-autonome Fahrzeuge verringert werden.