Der Kauf bzw. Abruf eines Gutachtens ist beispielsweise beim Ankauf eines Gebrauchtwagens, aber auch bei §57a-Neukunden eine wichtige Absicherung“, berichtet Markus Singer, Leiter Vertrieb bei ZBD Verwaltung GmbH & Co KG. Aus diesem Grund wurde mit www.kfzgutachten.at eine einfache und niederschwellige Plattform dafür geschaffen. „Hier erhält man schnell und unkompliziert um 0,99 Euro – exklusive Mehrwertsteuer – jedes Gutachten mit allen Mängeln und dem -Kilometerstand.
Dabei gibt es jedoch immer Verwechslungen mit dem Datum. „Das Datum des vorigen Gutachtens steht am Auszug oben rechts, das Datum des neuen aktuellen Gutachtens steht unten links“, weiß Singer. „Bei rascher Sichtung wird dann das falsche Gutachten verwendet bzw. gekauft. Wichtig ist, bei der Ansicht herunterzuscrollen und das gesamte Gutachten anzusehen.“

Abgasgutachten: EOBD zulässig?

Ein Problemfeld in der täglichen Arbeit der ermächtigten §57a-Betriebe  ist die Abgasuntersuchung. „Eine EOBD-Auslese ist nur für Fahrzeuge mit Euro 5 und einer Erstzulassung ab dem 01.01.2006 zulässig, selbst wenn es auch bei älteren Fahrzeugen funktioniert“, so Singer. Die nicht zulässige Verwendung der EOBD führt immer wieder zu Be-anstandungen bei der Revision.
„Es ist also entscheidend, die Abgasklasse richtig zuzuordnen. Mit dem nun eingeführten QR-Code kommt der Prüfer direkt auf die Liste mit den Abgasklassen und kann rasch herausfinden, ob die im Zulassungsschein angegebene Klasse für eine EOBD--Prüfung zulässig ist“, berichtet Singer und gibt einen weiteren Tipp: „Die von den Fahrzeugherstellern hinterlegten Readiness-Codes ergeben manchmal bei der EOBD-Auslese ein negatives Ergebnis, diese Daten werden im Tester gespeichert. Es ist nicht erlaubt, danach eine Endrohrmessung durchzuführen. Auch hier sind -Probleme bei der Revision die Folge.“