Basis des vier Punkte umfassenden Forderungskatalogs an die Bundesregierung ist die vom ÖAMTC selbst beauftragte Studie „Biogene Kraftstoffbeimischung als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2030“ (auf oeamtc.at zum Download), die vom Economica-Institut sowie von BEST durchgeführt wurde.
Während man der E-Mobilität in Zukunft einen „sehr großen Anteil“ einräume, bezweifle man doch, dass bis 2030 die angepeilten 1,6 Millionen Stromer auf den Straßen sein würden, führte Wiesinger bei der Studienpräsentation aus, man rechne eher mit 1,1 Millionen. Die Lücke in den Einsparungszielen sei mit einem Erhöhen der nichtfossilen Anteile im Sprit auf je 13,5 Prozent bei Diesel (derzeit 7 %) und Benzin (derzeit 10 %) zu schaffen, und zwar bei moderaten Preiserhöhungen von 9 bzw. 4 Cent pro Liter.
Keine Nachteile in der Funktion
Wie die Studienautoren Dina Bacovsky (BEST) und Christian Helmenstein (Economica) ausführen, sei eine solche Erhöhung bereits heute normgerecht durchführbar, schon heute sei ein biogener Anteil von bis zu 33 Prozent erlaubt. Erhöhe man den Anteil bis 2030 auf 13,5 Prozent, steige der Biokraftstoffbedarf – Bio-Naphta und HVO - um 7 Prozent.
Dabei würde weder Palmöl, das nicht mehr als Biokraftstoff anrechenbar ist, noch für Lebens- und Futtermittel verwendete Rohstoffe eingesetzt werden müssen, sondern gebrauchtes Speiseöl, abfallbasierte Fettsäuren, Braunlauge o.ä. Die Energiebilanz eines Bio-Treibstoffs hänge allerdings von der Art des verwendeten Rohstoffes ab, räumt Bacovsky ein.
Forderungen an alle Parteien
Man habe die Studienergebnisse bereits an alle Parteien weitergeleitet, sagt Bernhard Wiesinger, da der NEKP (Nationaler Energie- und Klimaplan) noch heuer an die EU übermittelt werden müsse, und man sich dadurch über die geltende Legislaturperiode hinaus an diesen binde. Wiesinger bekräftigte bei der Studienpräsentation erneut die Ablehnung des Clubs gegenüber kolportiert geplanten Maßnahmen wie strengere Tempolimits, Vorziehen des „Verbrennerverbots“, autofreie Tage oder Fahrverbote.
Die Forderungen an die Regierung im Wortlaut:
- Aufnahme der erhöhten biogenen Kraftstoffbeimengung als Maßnahme in den NEKP
- Fixierung eines rechtlich bindenden Beimengungspfades für Diesel und Benzin inklusive der Fixierung der beizumengenden alternativen Kraftstoffe
- Keine Mineralölsteuer auf biogene Kraftstoffanteile
- Keine CO2-Bepreisung für biogene Kraftstoffanteile
Reaktion aus dem BMK
Während aus ÖVP und FPÖ wohlwollende Reaktionen zu vermelden sind, verweist man im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, etc. (BMK) auf bereits geltende Regelungen. "In der neuen Kraftstoffverordnung (KVO) haben wir Ende 2022 festgelegt, dass der Einsatz von Biokraftstoffen auch für die Inverkehrbringer attraktiv ist – indem er sich als CO2-Einsparung im Sinne der KVO anrechnen lässt. Klar ist: Beim Auto gehört die Zukunft der Elektromobilität."
Biokraftstoffe seien "in reiner Form von der Mineralölsteuer befreit" könnten einen Beitrag zur Reduktion von klimaschädlichen Emissionen leisten. Um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen, brauche es jedenfalls den Umstieg auf die E-Mobilität. Dies sei auch in der Kraftstoffverordnung so angelegt, heißt es aus dem Ministerium.