Mit der Verabschiedung durch den Rat der Europäischen Union ist nunmehr die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in trockenen Tüchern.

Die Verordnung, welche die bisherige Richtlinie ersetzen wird, soll u.a. den Ausbau der Infrastruktur für alternative Treibstoffe beschleunigen – gemeint sind damit neben Strom und Wasserstoff auch Gas (LNG und LPG) sowie Bio-Kraftstoffe.

Hinrichs (Smatrics): Brauchen noch Konkretisierung
Hauke Hinrichs, CEO bei Smatrics Österreich, meinte in einer Reaktion gegenüber AUTO&Wirtschaft, dass einige Punkte aus der Richtlinie noch genauer Konkretisierungen bedürfen. Die geforderten Payment-Lösungen werde man bei Smatrics EnBW natürlich umsetzen, natürlich seien Zahlungsterminals an den Ladesäulen eine Kostenfrage. "Im Großen und Ganzen ist die AFIR kein Beinbruch", so Hinrichs, der betonte, dass man gerade in puncto Transparenz beim Laden in Österreich ohnehin bereits sehr weit sei.
Mehr von Hauke Hinrichs zu Netzausbauplänen und Marktlage finden Sie in der AUTO-Information Nr. 2682 am 11. August!

Der Europäische Herstellerverband ACEA warnte bereits nach der diesbezüglichen Einigung im EU-Parlament im März 2023 vor einer „Infrastrukturlücke“, welche durch die Verordnung entstehen könnte. Die Bestimmungen lägen weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die ambitionierten Ziele der Fahrzeughersteller zu erreichen.

Die Richtlinie definiert unter anderem, dass ab 2025 im hochrangigen Straßennetz alle 60 km eine Schnellademöglichkeit mit pro Standort kumuliert 400 kW Leistung (ab 2027: 600 kW) vorhanden sein muss.

Auch Bezahl- und Verrechnungsmethoden werden verpflichtend geregelt, so muss etwa ab 50 kW Ladeleistung die Verrechnung per kWh erfolgen, auch Ad-hoc-Laden (Authentifizierung an der Ladestation erfolgt automatisch) und kontaktlose bzw. Kartenzahlung muss ermöglicht werden. Neu errichtete Langsamlader unter 50 kW müssen Zahlungskartenleser oder zumindest einen QR-Code als elektronisches Zahlungsmittel bieten.