In der Verordnung werden laut einer Pressemitteilung des Rats neue Regeln für den Zugang und die Nutzung von in der EU generierten Daten in allen Wirtschaftssektoren vorgeschlagen. Das Regelwerk zielt darauf eine gerechte Aufteilung des Wertes von Daten zwischen den Akteuren im digitalen Umfeld zu gewährleisten und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu ermöglichen. Zudem sollen Möglichkeiten für datengesteuerte Innovationen eröffnet und der Zugang zu Daten für alle erleichtert werden. Die Verordnung sieht zudem vor, den Wechsel von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtert. Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragungen durch Anbieter von Cloud-Diensten einzuführen und die Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren vorzusehen.
Die CECRA, der Europäische Verband des Kfz-Gewerbes, begrüßt die Einigung, will aber gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden, etwa der AFCAR (Allianz für die freie Kfz-Reparatur), das nun präsentierte Endergebnis noch genauer in Augenschein nehmen. Zusätzlich zum Datengesetz braucht es laut CECRA aber dringend sektorspezifische Vorschriften, damit die Fahrzeughalter ihr Recht auf den Zugang von in ihrem Fahrzeug erzeugten Daten auch wahrnehmen können.