Mit SERMI soll europaweit ein standardisierter Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen geschaffen werden. Bis dato musste für bestimmte Tätigkeiten eine separate Zertifizierung für jede Fahrzeugmarke beim Fahrzeughandel bzw. dem Importeur erfolgen. Das SERMI-Schema, das mit 1. August 2023 Gültigkeit erlangt, setzt sich zum Ziel, den Zertifizierungsaufwand für freie Kfz-Betriebe zu vereinfachen. Dabei ersetzt das SERMI-Zertifikat sämtliche markenspezifischen (Einzel-)Zertifikate, die aktuell noch separat beantragt werden müssen. Ziel ist es auch, die Vorlaufzeit der SERMI--Zertifizierung kürzer zu halten als die Zugangsverfahren beim -Hersteller.
Was in der Praxis gut klingt, ist allerdings laut VFT – Verband der freien Kfz-Teile-Fachhändler – noch mit offenen Fragen behaftet, nämlich welche(r) Anbieter in Österreich konkret als Konformitätsbewertungsstelle, also als Zertifizierungsstelle, durch die Behörde zugelassen ist/sind. Erst wenn dies bekannt ist, kann eine Kfz-Werkstätte den Antrag an eben diese Stelle(n) richten.
Die Zertifizierungsstelle legt fest, welche Dokumente und Unterlagen für eine SERMI-Zertifizierung vorzulegen sind. Mit Blick auf andere EU-Staaten, wo es bereits Zertifizierungsstellen gibt, fallen darunter etwa die Gewerbeberechtigung und die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung, aber auch Unterlagen zu autorisierten Mitarbeitern, beispielsweise der Nachweis von Schulungen oder eine Strafregisterbescheinigung. Eine Checkliste zu den Anforderungen stellt der VFT auf seiner Website bereit.