Der gerade von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf für die Anpassung des Führerscheinrechts sieht vor, dass die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Personen ab 70 Jahren auf fünf Jahre begrenzt wird.
Für eine Verlängerung wäre danach ein anhaltende Erfüllung von Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit nötig. „Mit dieser Richtlinie würde ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung diskriminiert werden. Und es gibt dafür keine vernünftige Begründung“, so Ernst.
„Klar steht für uns alle die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. Aber diese Richtlinie suggeriert, dass ältere Menschen ein erhöhtes Risiko für den Straßenverkehr bilden, was nicht den Tatsachen entspricht.“ Denn ältere Menschen verursachten weit weniger Unfälle als Jüngere, wie die Unfallstatistik der Statistik Austria belege. Vielmehr plädiert Ernst auf Eigenverantwortung sowie die bereits gelebte Praxis in Österreich: „Es gibt bereits eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit in Österreich, aber eben nur, wenn es einen konkreten Anlass gibt. Somit werden ältere Menschen nicht automatisch entwürdigt, indem sie für untauglich für das Autofahren erklärt werden. Das ist das deutlich fairere und geeignetere Mittel“, so Ernst. Die Politik habe hier die Aufgabe einzuschreiten und sich gegen die Pläne der EU-Kommission auszusprechen.