Gerade als Inhaber eines Karosserie- und Lackierbetriebs gibt es viele Pflichten – auch und besonders, was den Arbeitsschutz der Beschäftigten anbelangt. Denn Lacke und Lackzubehör beinhalten immer noch chemische Stoffe, bei deren Umgang die notwendige Sensibilierung und vor allem Vorsicht nicht fehlen darf.

Das zeigt auch das Beispiel der verpflichtenden Schulung für all jene Personen, die mit sogenannten monomeren Diisocyanaten hantieren. Einige Produkte, die in den Werkstätten eingesetzt werden, enthalten nämlich diese schwierig auszusprechenden Stoffe, und zwar in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0,1 Gewichtsprozenten. Ist das der Fall, dann braucht es eine verpflichtende Schulung, und zwar bis 24. August 2023. Das ist schon in einigen Wochen, allerdings ist bisher, wenn man mit Branchenkennern spricht, in puncto Schulungen vielerorts noch wenig geschehen.

Die Hersteller dieser Diisocyanate-hältigen Produkte sind ihrer Informationspflicht zwar schon vor Längerem nachgekommen und haben teilweise auch auf externe Schulungsangebote hingewiesen bzw. sogar selbst initiiert, die Nachfrage danach ist bis dato überschaubar. Das ist wohl auch der breiten Unwissenheit, nicht nur der Anwender, sondern auch der überprüfenden Stellen (Arbeitsinspektorat etc.), geschuldet. Und das, obwohl im Zusammenspiel von EU-Chemikalienverordnung und österreichischem Chemikalien-gesetz im Falle der Nichtdurchführung der Schulungen empfindliche Geldstrafen von 500 bis über 20.000 Euro drohen. Auch das sieht man derzeit in der Branche noch eher entspannt, getreu dem Motto: „Mal schauen, wann und ob etwas passiert.“

Bei allem Verständnis für die vielfältigen Aufgaben, die ein Betriebsinhaber stemmen muss, ein leichtfertiger Umgang ist hier fehl am Platz. Die Schulungen sollten besser heute als morgen durchgedurchgeführt werden!