Bezugnehmend auf die Klage von Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH/Wien gegen ZBD Verwaltung GmbH & Co KG/Wien zum Mängelkatalog und dem daraus resultierenden außergerichtlichen Vergleich hat Thomas Letz, GF Ges. Wirtschaftsverlag folgende Stellungnahme gesendet:

„Ein im Sinne der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung genehmigungsfähiger Mängelkatalog wird von Experten verfasst. Das ist ein aufwändiger Prozess, der sehr viel Geld kostet. Ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen ohne Zuflüsse aus hoheitlich festgesetzten Entgelten, wie wir, muss ein solches Angebot daher durch Verkaufserlöse refinanzieren. Als die ZBD Verwaltung GmbH & Co KG einen eigenen Mängelkatalog veröffentlichte, als Online-Version gratis, haben wir diesen eingehend geprüft und sind zur Auffassung gelangt, dass hier die Expertenarbeit unseres Mängelkatalogs durch weitgehende Übernahmen ausgebeutet wurde, was unsere Anwälte unter anderem als unlauteren Wettbewerb bewertet haben. Zudem ist der Gratisvertrieb eines Mängelkatalogs – ob nun gedruckt oder digital – zwangsläufig unter dem Einstandspreis, was unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unlauteren Wettbewerb darstellen kann. Unsere Anwälte sahen nach eingehender Prüfung vorliegend auch diesbezüglich unlauteren Wettbewerb als gegeben.

Die ZBD Verwaltung GmbH & Co KG hat zwar alle von uns geltend gemachten Vorwürfe und Ansprüche bestritten. Sie hat sich aber am 6. März 2023 durch Unterlassungsvergleich verpflichtet:

  • den Online-Mängelkatalog nicht unter dem Einstandspreis zu vertreiben
  • von uns als irreführend beanstandete Spitzenstellungswerbung betreffend VECOS ab sofort zu unterlassen
  • keinen Mängelkatalog herauszugeben, der urheberrechtsverletzende Texte oder Abbildungen enthält, oder der durch unmittelbare Leistungsübernahme iSd § 1 UWG entstanden ist
  • uns sämtliche Verfahrenskosten zu ersetzen.“ 

Eine Stellungnahme von ZBD lesen Sie hier.