Die mit der 10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStv) mit 2. Februar wirksamen Änderungen bei §57a-Gutachen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeit der ermächtigten Betriebe“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei ZBD Verwaltung GmbH & Co KG, welche die Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank betreibt. „Die Gutachten kommen nun direkt aus der ZBD und haben – unabhängig von der Software – ein neues identisches Erscheinungsbild, das den EU-Anforderungen entspricht.“ Der nun aufgedruckte QR-Code ist nur für das zu diesem Zeitpunkt gültige Gutachten abrufbar. „Ältere Gutachten sind weiter unter www.kfzgutachten.at abrufbar“, so Köllner-Gürsch.
Aus Datenschutzgründen erforderlich sind nur Vornamen und Nachname des Fahrzeughalters aufgedruckt. Das Einfügen eines Firmenlogos über das Begutachtungsprogramm ist weiterhin möglich.
eCall und kleine Änderungen
Die für den Prüfer relevanten Änderungen (Beispiel eCall) sind hier im Bild angeführt. Im fertigen Gutachten sind neben den Mangelnummern nun auch die Hauptmangelgruppen und auch die Mangel-unterpunkte angeführt. Zusätzlich kann der Prüfer Bemerkungen anfügen. Damit wird das Gutachten transparenter und verständlicher.