Der Förderzeitraum für den EKZ 2 erstreckt sich über das gesamte Kalenderjahr 2023. Pro Unternehmen, ausgenommen sind staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Firmen aus dem Banken- und Finanzierungswesen, können für 2023 Zuschüsse von 3.000 bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
Insgesamt sind 5 Förderstufen vorgesehen, in den ersten beiden Stufen entfällt bis zu einer Förderstufe von 4 Millionen Euro die Voraussetzung für den Nachweis einer Mindest-Energieintensität. Die Förderintensität wird in Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Gefördert werden in Stufe 1 die Energieformen Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl – Details dazu sind hier abrufbar. Analog zum Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) wird die Antragstellung über den Fördermanager der aws ermöglicht.