Nach monatelangen Verhandlungen ist es seit Freitagnachmittag (16. Dezember) fix: Die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums und der Autoimporteure wird 2023 fortgesetzt. Privatpersonen erhalten beim Kauf eines E-Autos 5.000 und beim Kauf eines E-Motorrads 1.900 Euro.
Neu ist auch, dass ab 2023 Plug-in-Hybride 60 (statt bisher 50) Kilometer rein elektrisch zurücklegen müssen, damit sie in den Genuss einer Förderung von 2.500 Euro kommen.
Hingegen gibt es für Firmen keine Förderungen mehr, wenn sie ein E-Fahrzeug kaufen.
Bei Betrieben bleiben allerdings zumindest die steuerlichen Begünstigungen, wie etwa die Befreiung vom Sachbezug aufrecht. Auch die Vorsteuerabzugsfähigkeit, der Entfall der NoVA und der Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer bleiben erhalten, wenn sich eine Firma für ein Elektroauto entscheidet.
Die private Ladeinfrastruktur wird 2023 mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro bei Ladestationen in Gemeinschaftsanlagen gefördert. Eine betriebliche Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 30.000 Euro.
Insgesamt hat das Ministerium für 2023 einen Topf von 95 Millionen Euro bereitgestellt. Die Importeure beteiligen sich wie bisher an den Förderungen. Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure, begrüßte die Entscheidung. In Zeiten von Lieferschwierigkeiten und hohen Strompreisen sei dies ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der E-Mobilität. Allerdings sei es ein Wermutstropfen, dass die Unterstützungen für Betriebe deutlich geringer ausfallen als bisher, so Kerle.