Nach dem Ende der Frist für die Voranmeldung sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16. - 20. Jänner 2023, vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtlinie, über den aws Fördermanager möglich. Die Voranmeldung ist Voraussetzung für die spätere Antragstellung auf Förderung. Die Voranmeldung wird von der aws, der Förderbank des Bundes, abgewickelt. Ausführliche Informationen finden Sie im Artikel "Voranmeldung für Energiekostenzuschuss gestartet".

Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,- Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.