Die kürzlich veröffentlichte 10. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung bringt für die ermächtigten Betriebe kaum Veränderungen“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter der §57a-Software Vecos. „Der einzig wichtige Termin ist der 2. Februar 2023. Da werden neue Prüfpunkte in der neuen Mängeleinstufung relevant. In Vecos werden wir das zu diesem Datum umsetzen. Wenn der Prüfer das Programm am 2. Februar startet, werden die Änderungen angezeigt und auch sofort ­angewandt.“
„Auch betreffend Mängelkatalog hat der Vecos-­Nutzer keinerlei Handlungsbedarf bei Inkrafttreten der Novelle“, berichtet Köllner-Gürsch. Mit Inkrafttreten der Neuerungen stellt Vecos die Änderungen um und der Prüfer greift automatisch auf die korrekten Informationen zu. „Die Druckvariante des ZBD-Mängelkatalogs wird ebenfalls ab 2. Februar verfügbar sein.“

Wenig Neuerungen
Neben den neuen Prüfpunkten bringt die notwendige Prüfung der E-Call-Systeme eine wesentliche Änderung. Nicht zuletzt wird der Plakettenpreis, den der Kunde bezahlen muss, mit 1.1.2023 erhöht. „Das muss der Betrieb in seiner Rechnung ändern“, sagt Köllner-Gürsch.
„Der Smarttachograph hat mit der §57a-Überprüfung hingegen nichts zu tun, sondern ist Bestandteil des §24 und §24a bei den tachoüberprüfenden Betrieben“, so Köllner-Gürsch. „Bei der normalen §57a-Überprüfung muss der Prüfer lediglich checken, ob ein verbauter Tacho funktioniert und ob er zum richtigen Zeitpunkt geprüft wurde.“
Der geänderte Gutachten-Druck bringt für den Prüfer bzw. für den ermächtigten Betrieb ebenfalls keinen Handlungsbedarf und wird automatisch hinterlegt.