Dass den Werkstätten ermöglicht werden soll, digitalisierte After-Sales-Dienste anzubieten, die aus zivilrechtlichen Gründen nicht dem Verkäufer vorbehalten seien, hat laut ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk insbesondere auch für markengebundene Werkstätten und den Automobilhandel existenzielle Bedeutung, da der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen zunehmend erschwert werde und digitale Geschäftsmodelle bereits heute nur durch die Fahrzeughersteller möglich seien. „Ohne eine sektorfreundliche Regulierung drohen nicht nur aus Sicht des Kraftfahrzeuggewerbes irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden“, unterstreicht Hülsdonk.

Lt. ZDK nähmen die Automobilhersteller etwa bei „Over-The-Air-Updates“ oder „On Demand Car Functions“ eine Monopolstellung ein. Dies betreffe eine Vielzahl von Services im Werkstattgeschäft, wie zum Beispiel bei Navigation, digitalem Radio, Smartphone Interfaces, Schiebedach- und Standheizungsfunktionen sowie Anpassung von Motorleistung/Reichweite, Licht-Funktionen, Einpark-, Spurhalte- oder Spurwechselassistenten. Diese Services sollten nach Meinung des ZDK zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs alle Werkstätten den Verbrauchern mit verhältnismäßigem Aufwand anbieten können, auch den Abschluss von „Abo-Modellen“ der Automobilhersteller für zusätzliche Fahrzeugfunktionen.

Eine Portion Skepsis ist durchaus angebracht, drohen sonst auch im Werkstattgeschäft Verschlechterungen, die sich in Verbindung mit neuen, teilweise „kreativen“ – aber tendenziell unprofitablen – Vertriebsmodellen – Stichwort: unechte Agentur – längerfristig fatal auf die Rentabilität der Betriebe auswirken könnten, zumal in Zukunft von einem stark ansteigenden Bedarf digitalisierter After-Sales-Dienste auszugehen ist.

Blieben Werkstätten von diesem lukrativen Geschäft ausgegrenzt, blieben ihnen weitgehend bloß Reparatur und Service großteils „analoger“ Gebrauchtfahrzeuge, deren Anteil sich aber in absehbarer Zeit dezimieren wird. Markenwerkstätten müssten sich in Zukunft auch wohl weiter mit teils unprofitabel vergüteten Garantie- und Gewährleistungsarbeiten begnügen, während ein erheblicher Anteil des großen Geschäfts den Herstellern zuflösse. Insgesamt wird wohl aufgrund des stetig wachsenden Anteils reiner E-Fahrzeuge mit dem Serviceaufwand auch der Umsatz für Reparaturbetriebe sinken – ein weiterer Grund, der den Forderungskatalog der deutschen Interessenvertretung auch für Österreich relevant macht.  

Der A&W-Verlag bildet ein breites Meinungsspektrum ab. Kommentare müssen nicht der Meinung des Verlages entsprechen.