Laut Kraftfahrzeuggesetz müssen die Begutachtungsstellen Gutachten nach §57a mittels approbierter Software erstellen und an die ZBD liefern. Dazu wird den Betrieben das kostenfreie Begutachtungsprogramm Vecos zur Verfügung gestellt", erklärt Vecos-Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch: "Unser Anspruch ist es, immer das modernste Programm anzubieten. Mit regelmäßigen Updates werden Adaptierungen vorgenommen, die den Prüfer in seiner Tätigkeit und bei der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstützen."
Freigabe der Fahrzeugklassen
Beim jüngsten Update wurden beispielsweise die Einschränkung bzw. Freigaben der Fahrzeugklassen eingeführt. "Der Administrator der Begutachtungsstelle kann Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugklassen durchführen. Nur Fahrzeuge freigegebener Klassen dürfen und können vom ermächtigten Mitarbeiterüberprüft werden", so Köllner-Gürsch.
Damit wird verhindert, dass in einer Begutachtungsstelle ein Fahrzeugüberprüft wird, welches laut Ermächtigungsschreiben nicht zulässig ist. Besonders in großen Betrieben mit mehreren geeigneten Personen bzw. mehreren Standorten könnte es dadurch im Zuge einer Revision zu Problemen kommen.
Der Vermeidung von Problemen dient auch die Möglichkeit, das Datum der nächsten Weiterbildung einer geeigneten Person zu hinterlegen. "Der Administrator wird 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit des Bildungspasses per Mail, die ermächtigte Person zudem 1 Woche davor mittels Pop-Up beim Anmelden noch einmal an die Weiterbildung erinnert. Ebenso kann man sich jederzeit eine Excel-Liste mit den geeigneten Personen und dem Gültigkeitsdatum ausdrucken.
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