Wie das CAM-Institut erhob, finde sich ein „erheblicher Teil der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen nicht im Fahrzeugbestand in Deutschland wieder“. Während im Jahr 2021 zwischen Jänner und September 236.695 reine Elektrofahrzeuge neu zugelassen worden seien, habe sich die Elektroflotte in Deutschland nur um 207.435 Fahrzeuge (87,6%) erhöht. Entsprechend fehlten rund 29.260 Elektro-Pkw bzw. rund 12,4 Prozent der neu zugelassenen Pkw im Bestand. Es bestehe der Verdacht, dass bei einem Teil der Pkw-Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen zwar die Förderprämien bzw. der Umweltbonus von 9.000 bzw. 7.500 Euro eingestrichen, jedoch die Fahrzeuge nach wenigen Monaten als junge Gebrauchte ins Ausland weiterverkauft worden seien. Das sei legal, da nach den Regelungen nur eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten eingehalten werden müsse, um Umweltbonus zu erhalten.
Die Gier ist a Hund: Dass exzessive Förderungsgeschenke für E-Autos den Markt ganz schön durcheinanderwirbeln kann, wenn diese an keine angemessene Behaltedauer geknüpft sind, bekommt der deutsche Markt gerade so richtig zu spüren.
Die Nachbarländer der Subventionsmaschine Deutschland aber auch – denn dorthin fließen den deutschen Gebrauchtautomarkt nur „störende“ Stromer ab. Dass politisch erwünschte E-Autos für Raschentschlossene, zumal wenn es sich um Modelle mit Monaten oder gar Jahresfrist Lieferzeit handelt, auch in den österreichischen Markt passen, hat nicht nur Tradition. Einem E-Mobil werden – im Gegensatz zum verpönten, aber vom Käufer gewünschten SUV – vor der Zulassung in landeshoheitlichen Prüfstellen auch keine unüberwindlichen bürokratischen Hürden in den Weg geräumt werden.
Das eigentliche Dilemma: Die in Deutschland nicht mehr gebrauchten Gebrauchten wirbeln Verkauf und Planung der in Österreich teilweise in die „Freiheit“ des Hersteller-Direktvertriebs entlassenen Händler durcheinander, weil sie zumeist bei Händlern landen, die nicht zum autorisierten Vertriebsnetz der betreffenden Marke gehören: Denn Unternehmen, die sich für die Subventions- und Steuervorteile eines E-Autos entscheiden, wollen rasch ihr Auto haben und nicht die (durch den Ukrainekrieg noch unberechenbarer gewordenen) Lieferfristen abwarten.
Je nachdem, wie man zu E-Autos eingestellt ist, belasten diese Fahrzeuge zwar nicht die Finanzdecke der Markenhändler, aber sie schöpfen vielleicht die Interessenten ab, die nach Ansicht der Hersteller ohnehin nicht ausreichend in die Schauräume strömen, um – lange Lieferfristen akzeptierend – dicke Auftragsbücher zu füllen.
Wie lange das lukrative „Geschäftsmodell“ noch legal bleibt, lässt sich (noch) nicht abschätzen. Laut Medienberichten habe das deutsche Wirtschaftsministerium das Problem „bereits erkannt“ und arbeite an einer Lösung. Geprüft werde eine (deutliche) Verlängerung der Mindesthaltedauer.
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