Beantragbar ist der Ausfallsbonus III laut Finanzministerium, wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2020 vorliegt. Die Antragstellung ist jeweils ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des viertfolgenden Monats möglich. Je nach Kostenstruktur der Branche kommt eine Ersatzrate von 10 bis 40 Prozent zum Tragen. Der Ausfallsbonus III wurde für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wiedereingeführt, der maximale Rahmen beträgt in Summe 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio). Seit 10. Dezember 2021 kann er beantragt werden – die Beantragungsfrist für November endet am 09. März 2022.
Während der "Handel mit Kraftwagen" sowie der "Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör" laut Anhang 2 zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus III) jeweils eine Ersatzrate von 10 Prozent ausweisen, beträgt diese bei "Instandhaltung, Reparatur von Kraftwagen" 20 Prozent. Die genauen Ersatzraten entnehmen Sie bitte dem Link.
Für die Monate November und Dezember wurden laut Aussendung des Finanzministeriums insgesamt bereits 204 Mio Euro an Hilfen ausbezahlt. Auf die knapp 40.000 genehmigten Anträge entfalle ein durchschnittlicher Ausfallsbonus in Höhe von circa 5.100 Euro.
"Ein wichtiges Hilfsinstrument für Betriebe ist der Ausfallsbonus. Mit dem Ausfallsbonus helfen wir rasch und zielgerichtet, wenn es zu hohen Umsatzausfällen kommt. Wir werden weiterhin dort wo es notwendig ist Hilfen zur Verfügung stellen um Betriebe und Arbeitsplätze zu sichern“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Aussendung.
Weitere Informationen zum Ausfallsbonus III sowie den weiteren Corona-Hilfen finden Sie unter: https://www.wko.at/site/corona-unterstuetzungen/finanzielle-zuschuesse.html