Das Thema Sicherheit hat durch Corona weiter an Bedeutung gewonnen. Das gilt auch für den Fahrzeugkauf, wie eine Umfrage von willhaben zeigt. Die Sicherheit bezüglich Kauf beim Fahrzeughandel wurde mit 1.1.2022 mit der neuen Gewährleistung nun noch verstärkt und bietet für den Autohändler - eventuell mit entsprechender Absicherung durch Garantielösungen -eine weitere Chance, sich vom Privatverkauf abzuheben.
Dabei gilt die Gewährleistungsfrist unverändert 2 Jahre lang. Bei gebrauchten Kraftfahrzeugen kann die Frist (auch weiterhin) auf ein Jahr verkürzt werden, sofern seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist und dies im Einzelnen mit dem Verbraucher ausgehandelt wurde.

12 statt 6 Monate Beweislastumkehr
WesentlicheÄnderungen betreffen die Ausdehnung der Beweislastumkehr auf 12 Monate (statt bisher 6 Monate) bezüglich Verbrauchern. Eine Aktualisierungspflicht (Update) wurde für Waren mit digitalen Elementen sowie für digitale Leistungen eingeführt. Die Ware bzw. die digitale Leistung muss nicht nur wie bisher die vertraglich vereinbarten (subjektiven), sondern auch die allgemein üblichen (objektiven) Eigenschaften aufweisen. Außerdem schließt an die (1-bzw. 2-jährige) Gewährleistungsfrist eine dreimonatige Verjährungsfrist an, innerhalb derer noch eine gerichtliche Klage eingebracht werden kann. Informationen sind auf wko.at/fahrzeughandel zu finden. Die Musterkaufverträge wurden aktualisiert und sind unter www.autoundwirtschaft.at/vorlagen bestellbar.