Härtefallfonds, Ausfallsbonus und Verlustersatz stehen für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder zur Verfügung. Der Ausfallsbonus kann in Zukunft bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% (November und Dezember) bzw. 40% (ab Jänner). Auch alle Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt. Bedingung für den Härtefallfonds ist ein Einkommensrückgang von mindestens 30% in den Monaten November und Dezember bzw. 40% ab Jänner.

Voraussetzung für den Verlustersatz ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% (November und Dezember) bzw. mindestens 40% (Jänner bis März). Auch die Corona-Kurzarbeit wird vorerst bis Ende März 2022 verlängert. Außerdem werden die Rahmenbedingungen vereinfacht: Unternehmen haben drei Wochen Zeit, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen.

Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die Covid-Bestimmungen halten müssen, sonst droht eine Rückzahlung der Hilfen. Ausführliche Informationen zu den Wirtschaftshilfen finden sich auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/corona