„Wir als WK stehen auf dem Standpunkt, dass mit einem Informations-Aushang zur 2G-Regelung die Sorgfaltspflicht des Unternehmers erfüllt ist, wenn auch ein gewisser Interpretationsspielraum nach wie vor gegeben ist und noch Konkretisierungen kommen können“, so Dr. Roman Seeliger von der Wirtschaftskammer Österreich: „Wir wollen definitiv keine Einlasskontrollen und eine Überprüfung jedes Kunden würde auf Einlasskontrollen hinauslaufen, die in der Verordnung nicht vorgesehen ist.“
Wie schon im ersten Artikel zu diesem Thema erwähnt, kann der Unternehmer allerdings in die Verantwortung kommen, wenn es augenscheinlich ist, dass der Kunde keinen 2G-Nachweis erbringen kann. Beispielsweise weil man die Person kennt und darüber Bescheid weiß, oder weil die Person dies vor Ort kundtut, etwa im Gespräch.
Dr. Seeliger verweist dabei auch auf das Interview mit Franz Ruf, Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit in der ZIB2: Die Frage nach der Kontrolle ist demnach auch für die Exekutive nicht ganz klar, weshalb es eine Anfrage des Innenministeriums an das Gesundheitsministeriums läuft. Diese ist offenbar bislang ebenso unbeantwortet wie die Anfrage der WKO.
Bis dahin darf man sich wohl auf die Empfehlung der WKO und der Unwissenheit der Exekutive berufen.
Die Aushänge der WKO (mit bzw. ohne Click&Collect) finden Sie ebenso hier zum Download wie die 5. COVID-Verordnung!