A&W: Welche Räder darf man montieren, die nicht im Typenschein vermerkt sind?

Cinibulk: Fast gar keine. Es gibt aber eine europäische Norm namens EC 124, und diese erlaubt es, Räder zu montieren, die keine Originalräder sind. Das heißt: Wenn Räder über diese Prüfnummer verfügen, können sie ohne Begutachtung oder Änderungsanzeige montiert werden. Allerdings muss in dem Gutachten der Räder dieses spezifische Fahrzeug, auf dem sie montiert werden sollen, auch wirklich angeführt sein. Sonst darf man in Österreich ohne eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere kein Rad montieren. Räder bekommen allerdings nur dann dieses ECE-Prüfzeichen, wenn Breite, Durchmesser und Einpresstiefe dem Serienrad entsprechen.

Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis?

Cinibulk: Eine ABE wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Das ist natürlich eine feine Sache, weil die deutsche Behörde, also das KBA, diese Gutachten von den technischen Diensten anerkennt und genehmigt.

Wann muss man doch zur Landesprüfanstalt fahren?

Cinibulk: Im Gutachten steht dezidiert drin, dass das Fahrzeug dem Serienzustand entsprechen muss. Beliebt ist, neben anderen Felgen auch ein anderes Fahrwerk zu montieren, aber dann wird der Prüfer bei der Landesregierung den Kunden auch sofort zu uns schicken, damit ein Gesamtgutachten erstellt werden kann. Das giltübrigens auch für ECE-Teile.

Ist dieser Irrglaube in Österreich weit verbreitet?

Cinibulk: Was mir auffällt, ist, dass Leasing-Firmen zum Teil Felgen mit ABE verteilen und glauben, dass die Räder automatisch eingetragen sind. Das ist ein ganz haariger Punkt, weil wenn dann mit nicht eingetragenen Rädern ein Unfall passiert und der Sachverständige vom Gericht der Meinung ist, dass die Änderung der Bereifung einen Einfluss auf den Bremsweg hatte, kann es leicht sein, dass die Haftpflichtversicherung aussteigt.

Auch wenn man mit der originalen Reifendimension unterwegs ist?

Cinibulk: Ja, denn es kann auch sein, dass die Festigkeit nicht ausreicht und es zu einem Felgenbruch kommt.

Warum darf man solche "ungeprüften" Felgen dann noch verkaufen?

Cinibulk: Das Thema Eintragung ist für den Handel nicht so interessant, weil der in Wahrheit keine rechtliche Verpflichtung hat. Das Thema liegt ganz beim Fahrzeugbetreiber.