Denn staatlichen Aufschübe wie Steuerstundungen sind mit 30. Juni 2021 ausgelaufen. So sieht beispielsweise auch der „Dun & Bradstreet Global Bankruptcy Report 2020“ in staatlichen Eingriffen die Hauptursache für rückläufige Unternehmensinsolvenzen des abgelaufenen Jahres. Der Staat hatte also in der Zeit der Krise seine schützende Hand über die Betriebe gehalten – auch jene, die bereits an der Kippe standen. Aber was passiert nun, wenn jenen Unternehmen sprichwörtlich das Wasser bis zum Hals steht und neben laufenden Rechnungen und Abgaben auch noch die Rückzahlungen der angehäuften Rückstände anstehen?
Für die Betriebe heißt dies wohl bei Vertragsabschlüssen das Gegenüber noch genauer zu „durchleuchten“ und auf Sicherstellungen zu pochen. Speziell der Zeitraum nach Ende September 2021 wird wohl besonders spannend. Denn durch das Covid-19-Ratenzahlungsmodell des Finanzministeriums und der gebotenen „Safety-Car-Phase“ in den ersten 3 Monaten können die Rückzahlungsraten auf 1% bzw. 0,5% des „überwiegend Covid-19-bedingten Rückstandes“ reduziert werden und sich wackelnde Betriebe noch etwas über die Zeit retten. Unverrückbar ist dann allerdings, dass nach besagter 3-Monats-„Safety-Car-Phase“ die vollen Raten abgeliefert werden müssen und die 40% der Rückstände in der 1. Rückzahlungsphase bis 30. September 2022 zu zahlen sind.
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