Es mag bequem sein, bei Hitze mit Sandalen, Flip-Flops oder anderem luftigen Schuhwerk Auto zu fahren oder aufs Fahrrad zu steigen. „Aber Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen komfortabel ist, eignet sich auch zum Lenken eines Fahrzeuges. Auch wenn es laut Gesetz nicht direkt verboten ist, sollte man hier kein Risiko eingehen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Grundsätzlich dürfe man das Auto, Motorrad oder Fahrrad nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar sei. Rechtliche Konsequenzen seien dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht worden sei. „Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können“, so Pronebner. Dann gebe es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahle die Versicherung entstandene Schäden nicht.  

„Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind“, weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Mit sehr hohen Absätzen hat man mit der Ferse keinen Halt. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt. Und mit sehr klobigen Schuhen hat man kein Gefühl mehr für die Pedale. „Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren“. Barfuß zu fahren sei eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung könne so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.

„Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale“, weiß Frisch. Er rät, zur Sicherheit ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann.

Aber nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen komfortabel ist, eignet sich auch zum Lenken eines Fahrzeuges. Auch wenn es laut Gesetz nicht direkt verboten ist, sollte man hier kein Risiko eingehen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Grundsätzlich darf man das Auto, Motorrad oder Fahrrad nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar ist. Rechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. "Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", hält die ÖAMTC-Juristin fest. Dann gibt es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht.  

„Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind“, weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Mit sehr hohen Absätzen hat man mit der Ferse keinen Halt. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt. Und mit sehr klobigen Schuhen hat man kein Gefühl mehr für die Pedale. „Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren“, so der Fahrtechnik-Profi. Barfuß zu fahren ist eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.

„Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale", weiß Frisch. Er rät, zur Sicherheit ein Paar „´fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann.