Bereits seit 2019 sind die Hersteller neu typisierter Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge verpflichtet diese mit einem akustischen Warnsystem auszustatten. Vorgesehen ist, dass bis zu 20 km/h bzw. beim Rückwärtsfahren ein akustisches Geräusch abgegeben wird. Nun geht die EU-Verordnung einen Schritt weiter und ist eine Neuzulassung ohne AVAS nicht mehr möglich. Eine Nachrüstung bereits zugelassener Fahrzeuge ist in darin jedoch nicht vorgesehen.
„Wir begrüßen die Verpflichtung akustischer Warngeräusche für alle neu zugelassenen E-Fahrzeuge, denn das trägt deutlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im urbanen Raum bei. Besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, wie blinde und sehbehinderte Fußgänger, Kinder oder Personen, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, müssen geschützt werden", erklärt ÖAMTC-Techniker Markus Kaiser, der im Namen des ÖAMTC ein freiwilliges Nachrüsten bereits zugelassener Fahrzeuge empfiehlt.