Der Strukturwandel in der Kfz-Branche hat nicht zuletzt durch die Systemkündigung aller Marken handels-und Serviceverträge innerhalb der Stellantis-Markenwelt für den allgemeinen Markenhandel eine neue Dimension erreicht. Deshalb empfiehlt VÖK-Obmann Bernhard Kalcher dringend den Abschluss einer Händlerrechtsschutz-Versicherung: "Massive Änderungen im horizontalenals auch im vertikalen System der Vertriebsnetze erfordern eine besondere rechtliche Absicherung des stationären Handels, aber auch der Kundendienstbetriebe."

Kosten-Nutzen-Rechnung spricht für Empfehlung
Noch immer werden vom Bundesgremium rund 2.800 Markenstandorte in ganz Österreich ausgewiesen, wovon dem eingesetzten Strukturwandel, Expertenmeinung zufolge, rund ein Drittel zum Opfer fallen wird. Wohlgemerkt, aus diesem Drittel werden wiederum zahlreiche freie Handels-und Servicebetriebe entstehen, schließlich sind das in der Regel hochtechnisierte Standorte mit lokal ausgeprägter Personalkompetenz. "Da ist es wichtig, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zur Wahrnehmung unternehmerischer Interessen betreffend Verträge mit Herstellern und Importeuren zu haben", betont Kalcher. In Zusammenarbeit mit dem VÖK bietet die Garanta Versicherungs-AG Österreich dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz mit 250.000 Euro Deckungssumme zur jährlichen Prämie von 384 Euro exkl. VSt. je Rechtsschutzfall. "Dieses Spezialprodukt bietet rechtliche Vorkehrungen für den Fall vonStreitigkeiten zwischen Kfz-Betrieben und Importeuren", präzisiert Kurt Molterer, der Hauptbevollmächtigte der im Mutterkonzern Nürnberger Versicherung integrierten berufsständischen Garanta Versicherung.

Versicherungsschutz statt Papst-Audienz
Da sich die Werte von Herstellern und Händler-bzw. Servicepartnern ständig verschieben, ist ein profaner Versicherungsschutz àla Garanta im Streitfall eine realistischere Selbstschutz-Maßnahme.